Antragstellung für „Novemberhilfe“ ab sofort online möglich

veröffentlicht am: 26.11.2020

Die Novemberhilfe des Bundes mit einem Umfang von ca. 15 Milliarden Euro bietet Unterstützung für Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeit von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Eine Online-Beantragung ist nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Finanzen seit gestern möglich.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst den Angaben entsprechend folgende Punkte:

  • In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller.
  • Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Soloselbständige können einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen prüfenden Dritten, das heißt über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
  • Die Abschlagszahlung wird auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung nicht sofort ausgezahlt. In einer zweiten Stufe findet soweit möglich ein automatisierter Abgleich mit Daten der Finanzverwaltung statt.
  • Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen. So ist für die Authentifizierung im Direktantrag insbesondere ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich.

Die Auszahlungen der Abschlagszahlung sollen nach Ministeriumsangaben kurz nach Einreichung des Antrags starten. Die »Überbrückungshilfen II« des Bundes können ebenfalls weiter beantragt werden. Dies sind die fortlaufenden Unterstützungen für die Monate September bis Dezember, die per Steuerberater auch über die Plattform des Bundes beantragt werden können.

Informationen zur „Novemberhilfe“ und zur „Überbrückungshilfe“ sind auf der zentralen Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu finden.