Oberbürgermeisterin Arndt zur Bewältigung der Pandemie: „Ich baue auf die Zwickauerinnen und Zwickauer!“

veröffentlicht am: 04.12.2020

Neue Allgemeinverfügung des Landkreises zur Absonderung schafft schneller Klarheit für Betroffene und hilft Infektionsketten zu brechen

Sowohl der Landkreis als auch die Stadt Zwickau weisen sehr hohe Corona-Fallzahlen auf. Oberbürgermeisterin Constance Arndt bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, alles dafür zu tun, um die eigene und die Gesundheit anderer zu schützen: „Täglich infizieren sich eine Vielzahl an Mitbürgern, die Krankenhäuser in Sachsen stoßen an ihre Grenzen, inzwischen sterben Tag für Tag mit dem Coronavirus infizierte Menschen und der Landkreis gehört zu den ‚Hotspots‘ in Deutschland. Ich bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kontakte soweit es geht zu reduzieren, Abstands- und Hygieneregeln unbedingt zu beherzigen und sich an die Regeln von Freistaat und Landkreis zu halten, sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld!“

Zu diesen Regelungen gehört neben der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung zu Corona-Maßnahmen des Landkreises seit dieser Woche auch die Allgemeinverfügung „Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“. Diese schafft Klarheit, wie sich positiv getestete Personen, Haushaltsangehörige oder Verdachtspersonen verhalten müssen. Zudem ermöglicht die Verfügung des Landratsamtes, dass sich Infizierte und Kontaktpersonen schneller absondern, so dass Ansteckungsketten eher durchbrochen werden.

Geregelt ist beispielsweise, dass sich positiv getestete Personen unverzüglich in Quarantäne begeben müssen, sobald sie ihr Testergebnis haben. Menschen, die mit positiv Getesteten gemeinsam in einem Haushalt leben, müssen sich ebenfalls absondern, ohne dass es einer Information durch das Gesundheitsamt bedarf. Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anordnung einer Testung oder, wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme der Testung absondern. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf den Internetseiten des Landratsamtes zu finden. In dieser sind u.a. auch Angaben zur Beendigung der Quarantäne enthalten. Zudem bietet das Landratsamt ein Schaubild zur Verdeutlichung an.

„Im Berchtesgadener Land wurde schon Mitte Oktober ein weitgehender Lockdown angeordnet. Die Inzidenz erreichte einen Höchstwert von 324. Im Landkreis Zwickau hat die Wocheninzidenz gestern die Marke von 430 überschritten“, erläutert Constance Arndt nachdenklich. „Ich baue auf die Zwickauerinnen und Zwickauer! Gemeinsam sollte es gelingen, zumindestens die Zahl der Neuinfektionen zu senken.“

Die Stadtverwaltung bietet unter www.zwickau.de/corona aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie. Hier sind unter anderem auch Hinweise und Links zu den Corona-Seiten des Landes und des Kreises zu finden. Wer keine Infos verpassen möchte, abonniert am besten den kostenlosen E-Mail-Newsletter der Stadt oder folgt Zwickau auf Twitter.