Kita-Notbetreuung bei unvorhergesehenen Bedarfen im Gesundheitswesen und in der Pflege

veröffentlicht am: 21.12.2020

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Die kommunalen Kindertageseinrichtungen sind vom 28. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 komplett geschlossen. Bereits seit September 2019 waren die Eltern über die Schließtage 2020 informiert. Anlass ist, dass zwischen Weihnachten und Neujahr in der Regel kein Betreuungsbedarf besteht.

Allerdings bietet die Stadtverwaltung Zwickau aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens für Kinder von Beschäftigten, welche im Gesundheitswesen und in der Pflege tätig sind, vom 28. bis 30. Dezember 2020 eine außerordentliche Notbetreuung zwischen den Feiertagen an. Ein Anspruch besteht nur bei unvorhergesehen (nicht planbaren) Bedarfen (beispielsweise Rückholung aus dem Urlaub durch den Arbeitgeber oder besondere Härten). Zudem müssen die Kinder in einer kommunalen Kita angemeldet sein.

Für eine solche Betreuung wird die Kita „Kinderinsel Hegelstraße“ (Hegelstraße 8, 08056 Zwickau) an den genannten Tagen vorgehalten. Die Kindertageseinrichtung ist täglich von 7 bis 9.30 Uhr besetzt. In dieser Zeit müssen anspruchsberechtigte Eltern ihren Bedarf anzeigen. Dies ist auch telefonisch unter 0375/ 275760 möglich. Zusätzlich zum Formular Notbetreuung ist ein formloses Schriftstück des Arbeitgebers vorzulegen, welches den Bedarf begründet. Eine Betreuung kann in der Zeit zwischen 7 und 16 Uhr gewährleistet werden.