Partnerschaft für Demokratie: Fördermittel können beantragt werden

veröffentlicht am: 19.01.2021

Im Rahmen der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie können Vereine und Privatpersonen erneut Fördermittel für Projekte beantragen. Zur Verfügung stehen der Kleinstprojekte- sowie der Jugendfonds und der Aktionsfonds. Die Antragsfrist für den letztgenannten ist der 10. Februar, wie die Koordinierungsstelle im Alten Gasometer mitteilt.

Im Aktionsfonds stehen den Angaben zufolge über 40.000 Euro zur Verfügung. Dieser Förderbereich richtet sich ausschließlich an Vereine. Die Projekte sollen sich der Verbesserung der demokratischen Kultur in Zwickau widmen und im Jahr 2021 umgesetzt werden. Nächste Antragsfrist ist der 10. Februar, danach der 31. März.

Für Projekte, die eine 500 Euro-Förderung nicht überschreiten, steht der Kleinstprojektfonds zur Verfügung. Hier haben auch Privatpersonen die Möglichkeit auf Förderung. Eine Antragsfrist existiert hier ebensowenig wie im Jugendfonds. In diesem stehen Mittel für Projekte zur Verfügung, die sich der Verbesserung der Jugendbeteiligung oder dem Ausdruck von Jugendkultur in der Zwickau widmen. Hier sind ebenfalls nur Vereine antragsberechtigt. 

Inhaltliche Schwerpunkte der Demokratiepartnerschaft sind beispielsweise die Bekämpfung und Prävention von menschenfeindlichen Verhaltensweisen und Gewalt, demokratische Bildung im frühkindlichen Bereich, Maßnahmen zur Beteiligung und Engagementförderung, vor allem auch stadtteilbezogen, Interkultureller und interreligiöser Austausch oder Weiterbildungen und Workshops in Schule oder Jugendarbeit, Verein oder Ausbildung.

Alle Fristen und die neuen Ziele, an welchen sich Projekte orientieren müssen, sind auf den Internetseiten des Alten Gasometers zu finden.