Landratsamt untersagt sämtliche Kundgebungen am 1. Mai

veröffentlicht am: 27.04.2021

Das Landratsamt Zwickau hat per Verfügung sämtliche Kundgebungen in Zwickau am 1. Mai untersagt. Grund ist, wie heute in einer gemeinsamen Medieninformation von Landratsamt und Polizeidirektion mitgeteilt wurde, die Pandemielage. Die große Zahl an Anmeldungen würden zu einem nicht beherrschbaren Corona-Infektionsgeschehen führen würde. Außerdem sei bei den Versammlungen von rechts mit massiven Verstößen zu rechnen.

Bisher liegen nach Angaben der Versammlungsbehörde 17 Anmeldungen von Kundgebungen für Zwickau vor. Hinzu kommt eine Anmeldung eines Aufzuges mit Kundgebung aus dem extrem rechten Lager. Carsten Michaelis, Beigeordneter des Landkreises: „Massenansammlungen von Menschen sind bei den jetzigen Inzidenzen nicht zu verantworten.“ Die Polizeidirektion Zwickau hat der Medieninformation zufolge in ihrer Gefährdungsbewertung verdeutlicht, dass ein derart komplexes Versammlungsgeschehen mit mehreren tausend Teilnehmern unterschiedlicher politischer Couleur auf engstem Raum unter Infektionsschutzgesichtspunkten nicht zu verantworten ist. Unweigerlich werde es zu Durchmischungen und Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten der verschiedenen Lager sowie dieser mit der Polizei kommen. Dies trage zu einer deutlichen Erhöhung des Infektionsrisikos bei.

Zur Durchsetzung der Versammlungsverbote will die Polizei am 1. Mai unter anderem Kontrollen an Zufahrtsstraßen und Bahnhöfen durchführen, die geplanten Kundgebungsorte in Zwickau absperren und generell verstärkte Präsenz zeigen. Auch unzulässige Ansammlungen von Personengruppen werden aufgelöst.

Landratsamt und Polizei weisen vorsorglich darauf hin, dass die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld bis 500 Euro geahndet werden kann. Der Aufruf zur Teilnahme an einer verbotenen Versammlung stellt eine Straftat dar.