Schließung der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen ab 26. April 2021

veröffentlicht am: 23.04.2021

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Durch die bundesgesetzliche Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes kommt es zu Änderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner werden bundesweit alle Kindertageseinrichtungen geschlossen und es darf nur noch eine Notbetreuung angeboten werden. Der Landkreis Zwickau überschreitet derzeit diesen Wert. Ab kommenden Montag (26. April 2021), müssen erneut die Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen in Zwickau schließen. Es findet nur noch eine Notbetreuung statt.

Der für die Notbetreuung anspruchsberechtigte Personenkreis ändert sich nicht. Die in den Einrichtungen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind. Die berechtigten Berufe und Branchen sowie das Antragsformular stehen auf der städtischen Internetseite zur Verfügung.

Eltern, die ihr Kind nicht mehr in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, müssen voraussichtlich keine Elternbeiträge entrichten. Die Befreiung von der Beitragspflicht gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Über die Handhabung erfolgt eine gesonderte Information.

Um das Verfahren unbürokratisch zu gestalten, wirkt sich die Beitragsbefreiung auf die künftigen Zahlungsfälligkeiten ab Mai aus. Nach derzeitigen Stand gilt weiterhin: Für jede Woche, in der die Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben, wird den Eltern ein Viertel des jeweils künftig fälligen Monatsbetrages erlassen.

Von der Beitragsbefreiung profitieren alle Eltern, deren Kinder eine der 34 Kindertageseinrichtungen der freien Träger oder eine der 16 kommunalen Einrichtungen in der Stadt Zwickau besuchen. Über die konkrete Ausgestaltung des Zahlungsverkehrs entscheiden die Träger in eigener Hoheit.

Wird die regionale Wocheninzidenz über 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten, gehen die Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb über und die Kindertagespflegestellen öffnen wieder im regulären Regelbetrieb. Damit hängt der konkrete Wiederöffnungstermin von der Entwicklung der Anzahl der Corona-Neuinfektionen und Unterschreitung dieses Schwellenwertes ab. Ab diesen Zeitpunkt werden für die Betreuung der Kinder wieder Elternbeiträge fällig. In welcher Höhe die Elternbeiträge zu entrichten sind, wird zu diesem Zeitpunkt gesondert bekannt gemacht.