Ab 22sten Dezember gilt der Weihnachtsfrieden

veröffentlicht am: 13.12.2021

Das Amt für Finanzen informiert:

Auch in diesem Jahr hält die Stadtverwaltung den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Aus diesem Grund wird vom 22. Dezember 2021 bis zum 3. Januar 2022 grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen bei offenen Forderungen von Privatpersonen verzichtet.

Ausgenommen hiervon sind Zahlungsansprüche der Stadt, bei denen die Verjährung und damit der endgültige Forderungsausfall drohen.