Ordnungsamt bittet um Einhaltung der Corona-Regeln

veröffentlicht am: 02.03.2021

Das Ordnungsamt informiert:

Auch die Arbeit des städtischen Stadtordnungsdienstes ist durch die Corona-Pandemie gekennzeichnet. Die Kontrolle, ob und dass die Hygieneregeln eingehalten werden, ist seit Wochen eine Schwerpunktaufgabe. Basis bildet das Amtshilfeersuchen des Landratsamtes Zwickau. Kontrolliert wird beispielsweise an Haltestellen oder auf Spielplätzen sowie vor und in Supermärkten und aus Parkplätzen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden zuständigkeitshalber dem Landratsamt zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Die Kontrolltätigkeit zeigt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten. Oftmals genügt es auch, wenn Personen auf die Vorgaben der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hingewiesen werden. Leider reicht das nicht immer aus. Allein in der vergangenen Woche mussten 118 Verstöße gegen die Verordnung festgestellt werden, 44 mehr als in der Vorwoche. Gravierende Einsätze gab es am letzten Wochenende.

Am Freitagabend wurden in einer Garage im Stadtteil Pölbitz insgesamt acht Personen festgestellt, welche sich dort offensichtlich zum Feiern getroffen hatten. Als diese die bevorstehende Kontrolle bemerkten, verließen sie fluchtartig die Garage und versuchten, sich der Identitätsfeststellung zu entziehen. Alle Beteiligten konnten mit Unterstützung des Polizeireviers Zwickau im Umfeld gestellt werden. Da diese aus unterschiedlichen Haushalten stammten, mussten Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Schutzverordnung eingeleitet und Platzverweisungen ausgesprochen werden.

Aufgrund einer Beschwerde über nächtliche Ruhestörung wurden auch am Freitag in einer Wohnung in Pölbitz insgesamt zehn feiernde Personen festgestellt, die verschiedenen Haushalten angehörten. Es folgte die Identitätsfeststellung, ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Im Anschluss wurde die Zusammenkunft aufgelöst. Allen Beteiligten wurden Platzverweisungen ausgesprochen. Zur Durchführung und Sicherung der Maßnahme wurden die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten durch Beamte des Polizeireviers Zwickau unterstützt.

Ebenfalls wegen einer Beschwerde über nächtliche Ruhestörung wurden in einer Wohnung in der Zwickauer Nordvorstadt insgesamt acht Personen aus sieben verschiedenen Haushalten feiernd festgestellt. Mit Ausnahme der 46-jährigen Wohnungsinhaberin und einem 19-jährigen Gast waren die anwesenden Personen minderjährig. Diesen wurde durch die Wohnungsinhaberin Alkohol verabreicht. Nach Feststellung der Identitäten wurde die Zusammenkunft aufgelöst. Die Minderjährigen wurden ihren Personensorgeberechtigten übergeben. Auf Grund von Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutzverordnung und gegen das Jugendschutzgesetz wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Unterstützung erhielten die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten durch Beamte des Polizeireviers Zwickau.

Das Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die allgemeinen Hygieneregeln sowie an die Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zu halten. Dies ist sowohl im persönlichen Interesse als auch im Interesse von Familien, Freunden und Mitbürgern. Der Blick auf die Infektionszahlen und auf die 7-Zage-Inzidenz zeigt, dass die Corona-Pandemie keineswegs vorbei ist und weiterhin gemeinschaftliches Handeln gefragt ist, um die Krise weiter einzudämmen.