Mikrozensus 2021 - Statistisches Landesamt befragt wieder ausgewählte Haushalte

veröffentlicht am: 16.03.2021

Das Bürgeramt informiert:

Bereits seit Jahresbeginn 2021 werden, analog den Vorjahren, im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – wieder die Befragungen zum Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Im Zeitraum von Januar bis Dezember werden ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbsfähigkeit, Arbeitssuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt.

Um die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie die Lebensbedingungen der Menschen in Europa beurteilen zu können, sind international vergleichbare Daten zu Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Einkommen und Gesundheit unverzichtbar. Das Mikrozensus-Fragenprogramm in 2021 enthält daher neben Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung auch Fragen des Zusatzprogramms zum Gesundheitszustand.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Die ausgewählten Haushalte können sich entweder telefonisch von geschulten Erhebungsbeauftragten befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen. Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine persönlichen Interviews durchgeführt.

Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausdrücklich den gesetzlich bestimmten zwecken.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.mikrozensus.de zu finden.