Landkreis erlässt neue Allgemeinverfügung „Absonderung“

veröffentlicht am: 24.03.2021

Das Landratsamt hat gestern eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Diese ist bereits seit heute in Kraft. Grund für die Änderungen sind die „besorgniserregenden“ Varianten (variants of concern, VOC) von SARS-CoV-2 und die Verwendung von Selbsttests.

Nach Angaben des Landratsamtes gelten nun folgende zusätzliche bzw. geänderte Regeln:

  • Die Quarantäne beträgt für positiv Getestete und Kontaktpersonen der Kategorie I 14 Tage. Eine Verkürzung der Quarantänezeit für Kontaktpersonen ist nicht mehr möglich. Am Ende der Quarantäne erfolgt für diese eine Testung. Bei einem Hinweis oder Verdacht auf VOC soll sich die Kontaktperson nach Ende der Absonderung noch eine Woche selbst beobachten.
  • Bei Verdacht auf VOC müssen sich auch Hausstandsangehörige absondern, die innerhalb der letzten drei Monate selbst erkrankt waren.
  • Personen, die sich ohne fachkundige Aufsicht selbst positiv getestet haben, gelten nun als Verdachtspersonen. Diese müssen sich bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses absondern und die Angehörigen des eigenen Hausstandes zur Reduktion der Kontakte auffordern.
  • Personen, die unter fachkundiger Aufsicht eine Selbsttestung mit positivem Ergebnis vorgenommen haben, gelten als „positiv getestete Person“.

Die Allgemeinverfügung, die bis 18. April gilt, sowie weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Landkreises zu finden.