Freistaat erweitert Anspruch auf Notbetreuung

veröffentlicht am: 20.05.2021

Ab 25. Mai 2021 haben Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung. Die Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe ist dann nicht mehr erforderlich. Das teilte heute das Sächsisches Staatsministerium für Kultus mit. Nach Ministeriumsangaben reicht ab kommender Woche eine selbst verfasste schriftliche Erklärung gegenüber der Schule bzw. Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Eine Arbeitsbescheinigung als Nachweis ist damit nicht mehr notwendig. Bereits vorliegende Nachweise behalten ihre Gültigkeit.

Die Notbetreuung in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen findet in den Landkreisen statt, wo der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen noch nicht unter 165 lag (aktuell betrifft das den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen) sowie in den Grundschulen, wo Wechselbetrieb (Inzidenz zwischen 100 und 165) stattfindet.