Bildungsticket – künftige Rückerstattung der Eigenanteile zur Schülerbeförderung noch unklar

veröffentlicht am: 12.04.2022

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Bisher erstattet die Stadt Zwickau Zwickauer Familien den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten nach der gleichnamigen städtischen Richtlinie. Diese Leistung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für die Schülerverbundkarte. Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) schafft zum kommenden Schuljahr 2022/2023 diesen Tarif zu Gunsten des neuen Bildungstickets ab.

Der VMS versendet derzeit an die Kunden der Schülerverbundkarte ein Formular zur Beantragung eines Abonnements für das Bildungsticket und bittet um Einreichung bis zum 30. April 2022.

Das Amt für Familie, Schule und Soziales weist darauf hin, dass derzeit noch nicht feststeht, in welcher Form künftig die Eigenanteile übernommen werden können. Zunächst ist die Entscheidung des Landkreises Zwickau zur freiwilligen Bezuschussung des höheren Ticketpreises abzuwarten, bevor über die Fortsetzung und entsprechende Anpassung der städtischen Rückerstattungsrichtlinie entschieden werden kann.