Eingeschränkter Winterdienst in Parkanlagen - Eisflächen dürfen nicht betreten werden!

veröffentlicht am: 15.12.2022

Das Garten- und Friedhofsamt informiert:

Mit Einsetzen der winterlichen Witterung werden die Gehwege entlang der öffentlichen Straßen von Schnee und Eis beräumt und mit Streumittel abgestumpft. Für Wege in städtischen Parks und Grünanlagen besteht diese Räum- und Streupflicht nicht. Die Mitarbeiter des Garten- und Friedhofsamtes sind jedoch trotz der widrigen Witterungsverhältnisse bemüht, die Wege in einigen wichtigen Anlagen für die Besucher begehbar zu halten. So sind beispielsweise stark frequentierte Verbindungswege zwischen Wohnbebauung und Haltestellen des ÖPNV, wie im Stadtpark Marienthal und im Wohngebietspark Eckersbach, in den Winterdienst einbezogen. Auch Rund- und Zuwege im Schwanenteichpark und im Schlosspark Planitz werden nach Möglichkeit freigehalten.

Da die Beräumung der räum- und streupflichtigen Fußwege jedoch stets Vorrang hat, kann es auf den Wegen in den Parks zu teils erheblichen Beeinträchtigungen in der Begehbarkeit kommen. Die Passanten werden beim Begehen dieser Wege um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Betreten der Eisflächen verboten!

Die winterlichen Temperaturen lassen auch die Zwickauer Teiche und Bachläufe gefrieren. Ein Betreten der Eisflächen ist aufgrund der fehlenden Tragfähigkeit jedoch unbedingt zu unterlassen. Besonders Kinder gehen gerne aufs Eis und sind durch die Eltern auf diese Gefahren hinzuweisen.

Betreten der Eisflächen verboten!