Gelockerte Corona-Notfall-Verordnung ab 23. Februar

veröffentlicht am: 23.02.2022

Auf Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar, hat die Staatsregierung gestern am späten Nachmittag Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die neue Corona-Notfall-Verordnung tritt ab heute, 23. Februar, in Kraft. 

Folgende Lockerungen gelten ab sofort:

Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, sind ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

  • Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
  • 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
  • 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

Die Corona-Notfall-Verordnung gilt bis einschließlich 3. März 2022. Wir bitten, die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung in Gänze zu beachten. Diese ist zu finden auf dem Portal des Freistaates Sachsen (www.coronavirus.sachsen.de). Weitere Infos gibt es unter den FAQs der Staatsregierung. Für Fragen zur Verordnung sowie zur Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen steht von Montag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr die Corona-Hotline des Freistaates zur Verfügung (Tel.: 0800 100 0214).