Lockerungen auch am KON

veröffentlicht am: 14.01.2022

Das Robert Schumann Konservatorium informiert:

Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung und den damit verbundenen Erleichterungen ist ab Montag, 17. Januar 2022 Präsenzunterricht am Robert Schumann Konservatorium unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise und des aktuellen Hygienekonzepts wieder möglich.

Zugang für Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

  • Zugang nur mit 3G (geimpft, genesen, getestet)
  • Dies gilt nicht für Schüler, die aktuell einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen
  • Gilt ebenso nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bzw. noch nicht eingeschult sind
  • Zugang für Schüler ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
  • Zugang unter Beachtung der 2G-Regel (Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises)

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2–Maske im gesamten Konservatorium bleibt bestehen. Für Schüler über 18 Jahre, die sich auf Wettbewerbe, Aufnahmeprüfungen und andere wichtige Prüfungen vorbereiten, gilt weiterhin die 3G-Regel (bei Schulpflicht entfällt die Testpflicht). Zusatzangebote wie beispielsweise Orchester, Kammermusik und Chor finden unter Beachtung der Hygienevorgaben wieder statt. Der Musiklehre-Unterricht findet weiterhin nur online statt. 

Laut §21a der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist die Öffnung und der Betrieb von Musikschulen an die Inzidenzzahlen und die Belegung von Krankenhausbetten gekoppelt. Sollte sich die Situation wieder erheblich verschlechtern, ist der Präsenzunterricht wieder nur für Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich, es gelten weiterhin die Ausnahmen für Studienvorbereitung, Wettbewerbsvorbereitung und Vorbereitung auf wichtige Prüfungen.