Am Sonntag ist Landratswahl - Briefwahlunterlagen müssen am 12. Juni bis spätestens 18 Uhr abgegeben sein

veröffentlicht am: 08.06.2022

Das Bürgeramt informiert:

Am kommenden Sonntag, dem 12. Juni, findet die Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau statt. Insgesamt stellen sich sieben Kandidatinnen bzw. Kandidaten zur Wahl. Die Wahlleitung liegt in Verantwortung des Landratsamtes. Informationen, wie z.B. einen Musterstimmzettel, bietet das Landratsamt unter https://www.landkreis-zwickau.de/landratswahl-2022. Das Bürgeramt der Stadtverwaltung Zwickau ist für die Organisation im Stadtgebiet verantwortlich. In der Stadt Zwickau können rund 71.000 Bürgerinnen und Bürger wählen.

Häufig gestellte Fragen sind im Folgenden aufgeführt.

In welchen Wahlraum muss ich gehen?

Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung aufgeführt. Eine Übersicht aller Wahllokale war zudem im Amtsblatt „Pulsschlag (Ausgabe Nr. 11 vom 1. Juni 2022) veröffentlicht. Aufgeführt ist ebenfalls, ob und inwieweit der Wahlraum barrierefrei zu erreichen ist.

Gewählt werden kann in den Wahlbezirken von 8 bis 18 Uhr. Zu beachten ist, dass Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum nicht gestattet sind. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine widerspricht dem Grundsatz einer geheimen Wahl.

Kann ich mir im Wahlraum helfen lassen?

Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich helfen lassen. Dazu kann sich der Wahlberechtigte von einer Hilfsperson, die auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein kann, in die Wahlkabine begleiten lassen. Der Wahlberechtigte hat dies dem Wahlvorstand vorher jedoch mitzuteilen.

Ansonsten ist die Begleitung durch Dritte, auch durch den Ehepartner oder die eigenen Kinder (Ausnahmen sind Babys und Kleinstkinder), nicht möglich.

Was muss ich zur Wahl mitbringen, um meine Stimmen abgeben zu können?

Mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigung. Außerdem sollte ein Personal- oder Reisepass bereitgehalten werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr verfügbar sein, ist in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.

Spezielle Hygieneregeln müssen in diesem Jahr nicht eingehalten werden. Dennoch empfiehlt es sich, Mindestabstände einzuhalten.

Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung bleibt auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang gültig. Sie sollte daher nach der Wahlhandlung am kommenden Sonntag aufbewahrt werden.

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei der Landratswahl hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Diese kann einem der Kandidatinnen bzw. Kandidaten gegeben werden. Wer mehr Stimmen vergibt oder den Stimmzettel beschriftet, macht den Stimmzettel ungültig.

Bis wann müssen Briefwahlunterlagen abgegeben werden?

Die Unterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 12. Juni 2022, 18 Uhr in der Stadtverwaltung eingegangen sein. Wählerinnen und Wähler sind dabei selbst verantwortlich, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen.

Genutzt werden können ausschließlich folgende Briefkästen der Stadtverwaltung:

  • Briefkasten am Rathaus (Fristenbriefkasten neben dem Haupteingang)
  • Briefkasten (der Stadtverwaltung Zwickau!) am Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße 62)

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen nehmen keine Briefwahlunterlagen entgegen.

Wichtig: Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält für einen etwaigen zweiten Wahlgang automatisch seine Briefwahlunterlagen zugesandt. Der Versand kann voraussichtlich erst ab 27. Juni erfolgen. 

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde? Kann ich noch per Briefwahl wählen?

Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines können Sie nur in nachweisbaren Krankheitsfällen am Wahltag bis 15 Uhr stellen. Es kann auch ein Bevollmächtigter diesen Antrag stellen, wenn er durch eine schriftliche Vollmacht nachweist, dass er dazu berechtigt ist. Dann erhalten Sie noch Briefwahlunterlagen und können so an der Wahl teilnehmen. Jedoch müssen die Briefwahlunterlagen vor 18 Uhr in den oben genannten Briefkästen eingeworfen werden.

Welche bzw. welcher der Kandidatinnen und Kandidaten ist gewählt?

Im ersten Wahlgang am 12. Juni 2022 ist gewählt, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50 %) aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Sollte niemand dieses Ergebnis erreichen, wird am 3. Juli 2022 der zweite Wahlgang stattfinden. Hier entscheidet dann die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, können übrigens die Kandidatinnen und Kandidaten entscheiden, ob sie auch am 3. Juli antreten oder nicht.

Für den etwaigen zweiten Wahlgang werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung behält ihre Gültigkeit.

Wer sichert die Wahlen organisatorisch ab?

Abgesichert wird die Landratswahl im Stadtgebiet Zwickau von rund 350 ehrenamtlich tätigen Personen sowie etwa 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, welche die Wahlen organisatorisch absichern.

Für einen evtl. erforderlichen zweiten Wahlgang werden noch ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht.

Alle Infos unter www.zwickau.de/wahlen oder am Bürgertelefon unter 0375 830.