Informationen zum 2. Wahlgang der Landratswahl

veröffentlicht am: 20.06.2022

Das Bürgeramt informiert:

Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab 24. Juni

Bei der Landratswahl am 12. Juni 2022 erhielt keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die absolute Mehrheit. Aus diesem Grund findet am Sonntag, dem 3. Juli 2022 der 2. Wahlgang statt, bei dem dann die einfache Mehrheit entscheidet. Wählerinnen und Wähler in der Stadt Zwickau werden gebeten, folgende Besonderheiten zu beachten:

Es werden keine zusätzlichen Wahlbenachrichtigungen versendet. Die Wahlbenachrichtigungen des 1. Wahlgangs behalten ihre Gültigkeit, sofern die Wahlberechtigung nach wie vor besteht. Sollte die Benachrichtigung nicht mehr vorliegen, kann auch mit einem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis im jeweiligen Wahllokal gewählt werden.

Wählerinnen und Wähler, die bereits für den ersten Wahlgang einen Wahlschein beantragt haben, bekommen diesen sowie die weiteren für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen für den zweiten Wahlgang automatisch an die Wohnadresse bzw. die im Antrag angegebene Adresse zugeschickt. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich. Das Bürgeramt hofft, nach der Lieferung der Stimmzettel durch das Landratsamt, am 24. Juni 2022 mit dem Versand beginnen zu können.

Personen, die bisher keinen Antrag auf einen Wahlschein gestellt haben, dies aber für den 2. Wahlgang am 3. Juli 2022 planen, können dies im Briefwahlbüro oder mit dem Formular erledigen, welches auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Am einfachsten und schnellsten können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen online unter www.zwickau.de/wahlen angefordert werden. Bei Beantragung ab dem 30. Juni 2022 sind die Unterlagen im Briefwahlbüro (Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212) abzuholen, da ein Postversand aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr erfolgreich wäre.

Das Briefwahlbüro hat geöffnet am:

  • Dienstag, 28. Juni 2022: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 30. Juni 2022: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr und
  • Freitag, 1. Juli 2022: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr.

Die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 3. Juli 2002, 18 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen. Dementsprechend sind etwaige Zustellzeiten durch die Post unbedingt zu bedenken. In zwei Briefkästen der Stadtverwaltung können die Unterlagen – auch am Wahltag bis 18 Uhr – eingeworfen werden:

  • Briefkasten am Rathaus (neben dem Haupteingang)
  • Briefkasten (der Stadtverwaltung Zwickau!) am Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße 62)

Sollten beantragter Wahlschein und Briefwahlunterlagen aufgrund der knappen Zeiträume nicht mit der Post zugehen, haben Wählerinnen und Wähler zusätzlich am 2. Juli 2022 von 9 bis 12 Uhr die Möglichkeit, im Briefwahlbüro vorzusprechen. An diesem Tag können jedoch keine Briefwahlunterlagen neu beantragt werden. Dies ist nur bis einschließlich Freitag, 1 Juli möglich (Ausnahme: kurzfristige und nachweisebare Erkrankungen).

Für Fragen rund um die Wahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices zur Verfügung (Tel.: 0375 830; E-Mail: buergerservicezwickaude). Informationen sind auch auf den städtischen Internetseiten (www.zwickau.de/wahlen) zu finden.