Sechs Vergabebeschlüsse im Bauausschuss

veröffentlicht am: 03.06.2022

Am Montag, dem 13. Juni findet die nächste öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt. Auf der Tagesordnung stehen sechs Vergabebeschlüsse. Zu diesen gehören beispielsweise Planungen für den barrierefreien Umbau von Haltestellen, die Bauüberwachung für den Ausbau der Olzmannstraße oder Planungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Jugendfreizeitzentrums in Marienthal.

Die Unterlagen für die Sitzung, die um 16.30 Uhr im Bürgersaal beginnt, stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

Tagesordnung

1. Allgemeine Regularien

2. Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen

2.1. Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme: „Barrierefreier Umbau von Haltestellen im Stadtgebiet von Zwickau – Haltestellen: Alte Reichenbacher Straße, Weißenborn Waldpark und Südplatz“

2.2. Vergabe von Leistungen für die örtliche Bauüberwachung für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der Olzmannstraße im Abschnitt zwischen Mittelgrundbach und Querung ehem. Lehmbahn in Zwickau“

2.3. Vergabe von Planungsleistungen; Energetische Sanierung Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Marienthal, Marienthaler Straße 120, 08060 Zwickau, Los 1 Objektplanung Gebäude/ Wärmeschutz

2.4. Vergabe von Planungsleistungen; Energetische Sanierung Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Marienthal, Marienthaler Straße 120, 08060 Zwickau, Los 2 - Technische Anlagen HLS

2.5. Vergabe von Planungsleistungen; Energetische Sanierung Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Marienthal, Marienthaler Straße 120, 08060 Zwickau, Los 3 - Technische Anlagen - Elektroplanung

2.6. Vergabe von Planungsleistungen; Erneuerung Elektroanlage Kindertagesstätte Pusteblume, Ernst-Grube-Straße 80 , 08062 Zwickau, Los 1 Technische Ausrüstung - Elektroplanung

3. Informationen der Verwaltung

4. Anfragen der Ausschussmitglieder

5. Beschlussfassung über die Einberufung der nächsten Sitzung

Das Tragen einer FFP2-Maske ist nicht mehr verpflichtend, dennoch empfehlen wir eine FFP2-Maske oder zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wo möglich, sollte der erforderliche Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.