Corona-Schutzverordnung mit geringfügigen Änderungen verlängert

veröffentlicht am: 27.05.2022

Die Sächsische Staatsregierung hat in dieser Woche beschlossen, die Sächsische Corona-Schutzverordnung zu verlängern. Zu einer Änderung kommt es lediglich im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Anstelle der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske muss hier ab Samstag, 28. Mai 2022, nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das Kontroll-, Service-, Fahr- und Steuerpersonal ist nur dann zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn geschäftsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen haben damit im Wesentlichen Bestand. Die geänderte Verordnung gilt bis einschließlich 18. Juni 2022.

Bitte beachten Sie die vollständigen Regelungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung, die auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen zu finden ist.