Anstrahlung von öffentlichen Gebäuden wird abgeschaltet

veröffentlicht am: 01.09.2022

Das Baudezernat informiert:

Seit heute ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen des Bundes in Kraft. In dieser ist unter anderem geregelt, dass die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits-und Notbeleuchtung untersagt ist. Dieser Vorgabe folgend wird die Stadtverwaltung ihre Gebäude und Denkmale nicht mehr anstrahlen.

Aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzungen wird diese Maßnahme schrittweise umgesetzt. Zu den Objekten, die bereits heute Abend nicht mehr beleuchtet sein werden, gehören beispielsweise das Rathaus, das Robert-Schumann-Haus, das Puppentheater, das Gewandhaus, das Konservatorium oder die Stadthalle.

Derzeit nicht abgeschaltet werden die Beleuchtungsanlagen in Parks oder auf Spielplätzen. Ob hier Änderungen erfolgen sollen, ist ebenso zu diskutieren wie die Frage, ob die Anstrahlung von Gebäuden zu ausgewählten Kulturveranstaltungen wieder erfolgen soll. Letzteres ist als Ausnahme durch die Verordnung zugelassen.

Informationen zu der Verordnung sind auf den Internetseiten der Bundesregierung zu finden.