Unterlagen für die Wahl des Jugendbeirates werden versandt

veröffentlicht am: 17.05.2023

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Onlinewahl findet vom 30. Mai bis 13. Juni statt

Die Unterlagen für die Wahl des neuen Jugendbeirates werden versandt. Bis Ende nächster Woche sollten alle wahlberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihre Benachrichtigungen per Post erhalten haben. Erstmalig findet die Wahl online statt. Bis spätestens 13. Juni können die Stimmen für die 16 Kandidatinnen und Kandidaten abgegeben werden.
Wahlberechtigt sind insgesamt 6795 junge Zwickauerinnen und Zwickauer. Gewählt werden kann ab Dienstag, den 30. Mai 2023. Zu beachten sind dabei insbesondere folgende Aspekte:

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Jugendliche und junge Erwachsene, die am Wahltag (13. Juni) zwischen 14 und 23 Jahre alt sind, d.h. die Zwickauerinnen und Zwickauer, die zwischen dem 13. Juni 1999 und dem 12. Juni 2009 geboren sind. Außerdem muss der Hauptwohnsitz mindestens drei Monate vor der Wahl in Zwickau sein.

Wie wird gewählt?

Die Wahl findet in diesem Jahr ausschließlich als Onlinewahl statt. Alle Wahlberechtigten haben jeweils eine Stimme, die Sie einer oder einem der insgesamt 16 Kandidatinnen und Kandidaten geben können. Zunächst gelangt man mit dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Internetlink, bzw. durch Scannen des QR-Codes auf die Wahlplattform. Dort kann man sich mit dem persönlichen Code einloggen. Bevor man wählt, stehen auch Informationen und Fragemöglichkeiten zur Verfügung. Im Anschluss kann man seinen Kandidaten anklicken und seine Stimme abgeben. Dafür erhält man eine Bestätigung.

Gibt es ein öffentliches Wahlbüro?

Wer Hilfe benötigt oder Fragen zur Jugendbeiratswahl hat, kann auch in das öffentliche Wahlbüro im Rathaus gehen (Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau; 2. OG, Zimmer 2.14). Das Briefwahlbüro hat vom 30. Mai 2023 bis 13. Juni 2023 dienstags von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr sowie donnerstags von 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr geöffnet.

Was tun, wenn man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat?

Wer bis Dienstag, dem 30. Mai 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte zunächst selbst prüfen, ob er wahlberechtigt ist (Alter, Wohnsitz). Dann sollte man sich umgehend mit dem öffentlichen Wahlbüro in Verbindung setzen (E-Mail: Jugendbeirat; Tel.: 0375 834060).

Wo kann ich mehr über die 16 Bewerberinnen und Bewerber erfahren?

Die sechzehn Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für den Jugendbeirat meldeten, werden kurz auf www.zwickau.de/jugendbeirat vorgestellt. Bis zum Beginn der Wahl werden mit den Kandidaten kurze Podcasts entstehen, wo sie zu ausgewählten Fragen antworten. Diese werden ebenfalls veröffentlicht. Ein Wahlforum wird es nicht geben. 

Wann wird ausgezählt?

Abgerufen auf der Onlineplattform wird das Ergebnis am Dienstag, dem 13. Juni 2023 gegen 18.15 Uhr im Lothar-Streit-Raum des Rathauses. Dieser Termin ist öffentlich.

Wie geht es weiter?

Im Ergebnis der Onlinewahl steht die Vorschlagsliste fest. Auf dieser befinden sich die neun gewählten Kandidatinnen und Kandidaten für den Jugendbeirat sowie die Nachrücker. Die Wahl des Jugendbeirats erfolgt aus gesetzlichen Gründen dann schließlich durch den Stadtrat.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen sind auf den städtischen Internetseiten unter www.zwickau.de/jugendbeirat zu finden. Für Fragen steht auch das Amt für Familie, Schule und Soziales zur Verfügung (E-Mail: joern.kuettlerzwickaude; Tel.: 0375 834060).

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