Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 21. Januar 2025 verschickt

veröffentlicht am: 20.01.2025

Das Bürgeramt informiert:

Ab morgen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar verschickt. Diese müssen bis spätestens 2. Februar jeder wahlberechtigten Person in der Stadt Zwickau zugegangen sein. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten daher auf Briefkuverts mit dem roten Aufdruck „WICHTIGE WAHLSACHE“ achten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, kann in der Zeit vom 3. bis 7. Februar im Bürgerservice im Rathaus einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

Bitte Briefwahl nur im Ausnahmefall nutzen!

Dem Bürgeramt stehen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab 4. Februar zur Verfügung. Briefwahlunterlagen können daher erst am dem 5. Februar verschickt bzw. ausgereicht werden. Somit bleibt für Briefwähler nur wenig Zeit, ihre Unterlagen zurückzusenden.

Das Bürgeramt bittet daher die Wahlberechtigten zu prüfen, ob eine Briefwahl tatsächlich notwendig ist. Nach Möglichkeit sollte am 23. Februar das jeweilige Wahllokal aufgesucht werden und Briefwahl nur bei Notwendigkeit genutzt werden. Alternativ bietet sich an, seine Stimme vor Ort im Briefwahlbüro abzugeben. Aus diesem Grund werden für diese Wahl erweiterte Öffnungszeiten angeboten.

Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich am 5. Februar

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich der Antrag für einen Wahlschein, sowie für die Briefwahlunterlagen. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben bzw. einen Wahlschein beantragen möchte, kann dies mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, online unter www.zwickau.de/briefwahl oder persönlich im Briefwahlbüro tun. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Das Briefwahlbüro hat seinen Sitz im Verwaltungszentrum (Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau, Haus 9, 1. OG, Zimmer 212) und ist für die vorgezogene Bundestagswahl zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag: 13 bis 15 Uhr
  • Dienstag/ Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • Mittwoch/ Freitag: 9 bis – 12 Uhr 

Am Freitag vor der Wahl (21. Februar) werden verlängerte Öffnungszeiten angeboten. Dann hat das Büro zusätzlich von 13:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Wer nicht im Briefwahlbüro wählt, sondern die ausgefüllten Unterlagen mit der Post zurücksendet, sollte unbedingt die Postlaufzeiten bedenken und die Unterlagen so rechtzeitig verschicken, dass diese spätestens bis zum Wahltag 18 Uhr im Briefwahlbüro der Stadt Zwickau eingehen. 

Neben dem kostenfreien Versand über die Deutsche Post AG können auch folgende Briefkästen der Stadt Zwickau genutzt werden:

  • Briefkasten am Rathaus (Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau)
  • Briefkasten (der Stadtverwaltung Zwickau!) am Verwaltungszentrum (Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau)

Vielen Dank: Alle Wahlhelferpositionen sind derzeit besetzt!

Das Bürgeramt dankt allen Freiwilligen, die sich bereits so zahlreich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahllokal oder im Briefwahlvorstand angemeldet haben. Aktuell sind alle Positionen besetzt und selbst die Reserveliste ist bereits gut gefüllt. Wer noch Interesse hat, kann aber das Onlineformular unter www.zwickau.de/wahlhelfer gern im Auge behalten. Mit krankheitsbedingten Ausfällen ist aufgrund der Witterung kurz vor dem Wahltag wahrscheinlich noch zu rechnen.

Ab Dienstag werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar versandt.