Nach Erhalt des Rahmenbescheides für den ESF vom 27. Mai 2016 und den darin enthaltenen Anmerkungen des Staatsministeriums des Inneren und der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ging es in Zusammenarbeit mit den Trägern an die Beantragung der einzelnen Projekte mit einer aktuellen Laufzeit bis Mitte 2019.
Folgende vier Projekte konnten nach Erhalt der Einzelbescheide ab März 2017 beginnen.
Im Februar 2018 reichte die Stadt einen Antrag auf Aufstockung des Rahmenbescheides vom 27.05.2016 bei der SAB ein. Dieser Antrag wurde mit Änderungsbescheid vom 15.06.2018 und einer Summe von ca. 1,5 Mio. € bewilligt.
Die Stadt Zwickau und die Vereine haben somit die Möglichkeit, die im März 2017 angelaufenen Projekte ein weiteres Mal durchzuführen, da die SAB eine Weiterführung von erfolgreichen Maßnahmen befürwortet und anstrebt.
Aus diesem Grund wurden alle notwendigen Unterlagen durch die Vereine wieder zusammen getragen und gemeinsam mit dem Projektantrag der Stadt Zwickau bei der SAB eingereicht, um ab 2019 in die zweite Durchführungsphase zu gehen.