Zwickauer Familienpass

Der Familienpass ist ein Ausweis, der kinderreichen Zwickauer Familien einen günstigeren oder freien Besuch in verschiedene (teilnehmende) Einrichtungen in der Stadt Zwickau ermöglicht, u. a. in Museen und Schwimmbäder. Die Leistungen, welche mit dem Zwickauer Familienpass in Anspruch genommen werden können, finden Sie im Leistungskatalog unter Formulare.

Der Familienpass wird unabhängig der finanziellen Verhältnisse gewährt.  Anspruchsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, welche ihren einzigen Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in Zwickau haben und in häuslicher Gemeinschaft unter gemeinsamer Anschrift

  • in einem Familienverband mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
  • alleinerziehend mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern oder
  • in einem Familienverband oder alleinerziehend mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (Grad der Schwerbehinderung mindestens 50 %)

leben.

Ihr Anliegen

Sie möchten den Zwickauer Familienpass beantragen?

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Richtlinie der Stadt Zwickau zur Gewährung des Zwickauer Familienpasses vom 27.01.2022 (Zwickauer-Familienpass-Richtlinie) 

Benötigte Unterlagen

  • Personaldokument des antragstellenden Elternteils
  • Bewilligungsbescheid der Familienkasse bei Jugendlichen über 18 Jahren
  • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
  • vollständig ausgefüllter Antrag (siehe unten unter Formulare)
  • Personalausweis/Reisepass oder ausländerrechtliche Nachweise für den rechtmäßigen Aufenthalt in der Stadt Zwickau
  • Bewilligungsbescheid von der Familienkasse bei Jugendlichen über 18 Jahren
  • Nachweis über die Schwerbehinderung eines kindergeldberechtigten Kindes

Gebühren

Die Erstausstellung innerhalb eines Gültigkeitszeitraums ist gebührenfrei. Für die Erteilung einer Zweitschrift wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben.

Bemerkungen/Hinweise

Die Beantragung und Ausstellung des Zwickau-Passes erfolgt im Bürgerservice der Stadtverwaltung Zwickau, Rathaus, Hauptmarkt 1.

Der Familienpass ist nicht übertragbar und wird je Familie einmal ausgestellt. Veränderungen von persönlichen oder finanziellen Verhältnissen zum Antrag sind unverzüglich anzuzeigen. Entfällt die Anspruchsvoraussetzung, ist der Zwickauer Familienpass der Ausgabestelle umgehend zurückzugeben.

Der Zwickauer Familienpass hat nach der Ausstellung grundsätzlich eine Geltungsdauer bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres. Sofern kindergeldberechtigte Kinder in diesem Zeitraum das 18. Lebensjahr vollenden, verliert der Familienpass bereits zum Ende des betreffenden Jahres seine Gültigkeit. Danach ist die Anspruchsberechtigung erneut festzustellen. Hierfür ist ein Nachweis über den Kindergeldbezug über das 18. Lebensjahr hinaus vorzulegen.

Der Familienpass kann nach erneuter Antragstellung und Prüfung im Bürgerservice jeweils verlängert werden.

Weitere Hinweise finden Sie unserem Merkblatt unter Formulare. 

Formulare

  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1

    Öffnungszeiten

    Mo
    7-13 Uhr
    Di
    8-18 Uhr
    Mi
    7-13 Uhr
    Do
    8-18 Uhr
    Fr
    8-13 Uhr
    Sa
    8-13 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Fax: +49 375 833333