Reisepass

Ihr Anliegen

Sie möchten einen Reisepass beantragen? 

aktueller Hinweis 

Die Bearbeitungszeit für Reisepässe, welche nicht im Expressverfahren beantragt werden, beträgt aktuell 3-4 Wochen!

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Benötigte Unterlagen

  • eine Urkunde, aus welcher der aktuelle Name hervorgeht (Geburtsurkunde; ggf. Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch)
  • ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm), nicht älter als 6 Monate, das den biometrischen Merkmalen entspricht (siehe Fotomustertafel)
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Reisepässe müssen immer persönlich beantragt werden

Gebühren

Art des Passes

Person unter 24 Jahre

Person über 24 Jahre

Reisepass

37,50 Euro

70,00 Euro

Reisepass im Expressverfahren

69,50 Euro

102,00 Euro

Bemerkungen/Hinweise

Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie die Kopie des Ausweisdokumentes vorzulegen. Das Kind/der oder die Jugendliche muss bei der Beantragung anwesend sein. 

Das Lichtbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Identitätsdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Identitätsdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung/Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen.

Abholung: 

Die Abholung kann im Verhinderungsfall gegen Vollmacht an Dritte erfolgen. Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass beträgt im Normalfall ca. 4 Wochen. Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den aktuellen Hinweisen am Seitenanfang. Wird der Reisepass früher benötigt, ist ein Expresspass (Lieferung innerhalb von 3-4 Werktagen) zu beantragen. Nur wenn der Reisepass noch schneller benötigt wird, darf die Passbehörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen.

Für Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss zur Abholung des Reisepasses ein Sorgeberechtigter vorsprechen.

Wissenswertes:

Grundsätzlich werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie aber auch einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten, das ist vor allem für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge interessant.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.

  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

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