Fällungen (Gehölze)

Ihr Anliegen:

Sie benötigen eine Genehmigung für die Fällung bzw. den Rückschnitt eines geschützten Baumes oder Großstrauches.

Verwandte Anliegen:

Rechtsgrundlagen:

Benötigte Unterlagen:

  • Formular Antrag zur Baumfällung (bzw. Rückschnitt) mit Angaben zu:
    • Adresse des Antragstellers
    • Gehölzart
    • Gehölzanzahl
    • Stammumfang in 1 m über Erdboden
    • Standort, ggf. Skizze oder Lageplan
    • Grund der Beseitigung bzw. des Rückschnittes
    • Grund für Dringlichkeit (nur bei gleichzeitig beantragter Befreiung vom Schnittverbotszeitraum)
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt
  • Einverständniserklärung des Baumeigentümers, wenn Baum nicht auf eigenem Grundstück steht

Gebühren:

Die Fällgenehmigung ist gebührenfrei!

Bemerkungen/Hinweise:

  • Aufgrund der vermehrten Fällanträge im Herbst und Frühjahr und zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung ist es ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen, zumindest aber mind. 6 Wochen vor der geplanten Fällung.
  • Die Fällgenehmigung kann mit Auflagen zur Ersatzpflanzung (siehe Ersatzpflanzungen) versehen werden.
  • Der Schnittverbotszeitraum vom 1. März bis 30. September gemäß § 39 BNatSchG ist einzuhalten.
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zuständig

  • Umweltbüro

    Sandy Richter &
    Anke Heymann

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    VWZ, Haus 3, Zimmer 335
    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

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    Telefonnummer: 0375 83-3650 & 83-3651
    Fax: +49 375 833636

(Stand: 04.03.21)