Statuswechsel einer Wohnung

Ihr Anliegen

Sie möchten einen Statuswechsel für Ihre Wohnung beantragen?

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Bemerkungen/Hinweise

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist eine davon seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist immer die vorwiegend benutzte Wohnung. In Zweifelsfällen ist sie dort, wo der Lebensmittelpunkt des Einwohners liegt.

Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen (Formular siehe unten).

Wissenswertes:

Soll der Status einer Hauptwohnung zur Nebenwohnung verändert werden, kann das angefügte Formular benutzt werden.

  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1

    Öffnungszeiten

    Mo
    7-13 Uhr
    Di
    8-18 Uhr
    Mi
    7-13 Uhr
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    8-18 Uhr
    Fr
    8-13 Uhr
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    8-13 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Fax: +49 375 833333