Ehe für alle

„Ehe für alle“ ab dem 01.10.2017 möglich

 

Nach dem vielbeachteten Beschluss auf Bundesebene tritt das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zum 01.10.2017 in Kraft.

 

Ab dem 01.10.2017 können somit gleichgeschlechtliche Paare unter den gleichen Voraussetzungen die Ehe miteinander eingehen, wie Paare unterschiedlichen Geschlechts. Weiterhin können bereits geschlossene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt werden. Für beides (Eheschließung und Umwandlung) wird auf Wunsch des Paares durch das Standesamt die gleiche Zeremonie mit allem was dazu gehört angeboten.

 

Interessierte können sich schon jetzt einen Termin im Standesamt Zwickau reservieren. Dies ist bis zu einem Jahr im Voraus möglich. Die verbindliche Anmeldung mit allen Unterlagen kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Dafür ist im Standesamt jedoch noch eine Programmumstellung erforderlich, die von Seiten des Verfahrensherstellers bis zum 01.10.2017 zugesagt wurde.

 

Aufgrund der vielfältig möglichen Fallkonstellationen, bitten wir Fragen rund um notwendige Unterlagen, zukünftige Namensführung und Details zur Zeremonie usw. direkt mit den zuständigen Standesbeamtinnen zu besprechen.

 

Telefon:        0375 833402 oder 0375 833403

E-Mail:          standesamtzwickaude