Nachbeurkundungen

Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?

Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des derzeitigen bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.

Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.

Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

  • bei Geburt: Die Person, deren Geburt im Ausland nachbeurkundet werden soll, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • bei Tod: Der Verstorbene muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • bei Eheschließung: Einer der Ehegatten muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Für die Nachbeurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls ist das Sachgebiet Geburten und Sterbefälle zuständig. Welche Unterlagen dazu benötigt werden, können Sie vorab telefonisch erfragen oder Sie informieren sich verbindlich während der Sprechzeiten bei der jeweiligen Standesbeamtin.

Diese informiert Sie auch, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Gebühren entstehen und ob konkret das Standesamt Zwickau zuständig ist.

Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erhalten Sie nur persönlich im Sachgebiet Eheschließung. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.