Sachgebiet Stadtsteuern

Das SG Stadtsteuern des Amtes für Finanzen ist für die Erhebung der Gemeindesteuern zuständig. Dies sind derzeit die Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer und Vergnügungssteuer.

Sollten Sie zur Steuerpflicht herangezogen werden, erhalten Sie von uns einen Steuer- oder Abgabenbescheid. Die Grundlagen hierfür sind gesetzlich geregelt (Abgabenordnung, Grundsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Sächsisches Kommunalabgabengesetz, Hundesteuersatzung, Vergnügungssteuersatzung).

Nähere Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

Dienstleistungen

Formulare

  • Amt für Finanzen

    Sachgebiet Stadtsteuern
    Frau Riedel
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 200933
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Str. 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 832013
    Fax: +49 375 832020