Reisegewerbekarte erteilen

Hinweise der Stadtverwaltung Zwickau

Sie können den Antrag (siehe rechte Spalte) im voraus ausfüllen und ausdrucken. Sie können ihn ebenfalls schon an die zuständige Behörde elektronisch übermitteln.

Aus technischen Gründen kann eine digitale Signatur (Unterschrift) des Antrages noch nicht erfolgen! Sie müssen den Antrag unterschrieben per Post an die zuständige Behörde übermitteln!


Notwendige Dokumente:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Ausweisdokument
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • Auszug aus dem zentralen Vollstreckungsregister
  • Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Ausländer)
  • Gesellschaftervertrag, (Juristische Person)
  • Handelsregisterauszug (Gesellschaft im Handelsregister eingetragen)
  • Gesundheitszeugnis (Handelsware Lebensmittel)
  • Arbeitserlaubnis (für Nicht-EU-Ausländer)
  • Betriebshaftpflichtversicherung (für Schaustellerbetrieb)

Die konkreten Kosten bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenrichtlinie der Stadt Zwickau

Ausnahmen von den Verboten für das Reisegewerbe

Formulare und
Online-Dienste

Bitte beachten Sie die Hinweise im Text!

  • Ordnungsamt

    Allgemeine Polizeibehörde/
    Gewerbeangelegenheiten

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 833205
    Fax: +49 375 833232
  • Zentraler Ansprechpartner

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau
    GERMANY

    Besucheradresse

    Bürgerservice im Rathaus

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 833312
    Fax: +49 375 838383