Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Verkehrsraum

Ihr Anliegen

  • Anwohnerparkausweis
  • Ausnahmegenehmigung
  • Parkerleichterung für Schwerbehinderte
  • Gurtbefreiung
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Verwandte Anliegen

Benötigte Unterlagen

Anwohnerparkausweis

  • Personalausweis/amtliche Meldebescheinigung (mit Hauptwohnsitz im betreffenden Anwohnerbereich)
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters und Führerschein bei Beantragung für ein nicht auf den Antragsteller zugelassenes Fahrzeug

Hinweis: Bei Beantragung im Bürgerservice beträgt die Bearbeitungszeit 8 Tage.

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Unterlagen des Sozialamtes

Veranstaltungen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 StVO und einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO

Gebühren

Dienstleistung Gebühren 
Anwohnerparkausweis 







bis 31.12.2023:
30,70 EUR pro Jahr 
ab 01.01.2024:
60 EUR pro Jahr 
ab 01.01.2025:
90 EUR pro Jahr 
ab 01.01.2026:
120 EUR pro Jahr 
Ausnahmegenehmigungen 18 bis 360 EUR je
nach Art und Aufwand 
Parkerleichterungen für
Schwerbehinderte 
gebührenfrei 
 
Veranstaltungen  

35 EUR

Formulare

zuständig

  • Ordnungsamt

    Katrin Gall
    Sachbearbeiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 833119
    Fax: +49 375 833131