Landschaftsplanung

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Sie benötigen Informationen zum Landschaftsplan der Stadt Zwickau.

Verwandte Anliegen:

Rechtsgrundlagen:

Landschaftspläne der Stadt Zwickau:

  • Zwickau in den Stadtgrenzen vom 31.03.1996
    (Beschluss des Stadtrates Zwickau vom 27.02.1997)
  • Mosel, Oberrothenbach und Schlunzig
    (Beschluss des Verwaltungsverbands Mosel vom 02.03.1998)
  • Crossen incl. Schneppendorf und Flächen am Graurock
    (Beschluss des Stadtrates Zwickau vom 28.11.2002)
  • Hüttelsgrün / Stenn und Lichtentanne - Freiheitssiedlung
    (Beschluss des Stadtrates Zwickau vom 30.10.2003)
  • Cainsdorf
    (Beschluss des Stadtrates Zwickau vom 25.03.2004)
  • Rottmannsdorf - nur informativ
    (BV 004/02, am 21.02.2002 vom Ortschaftsrat Rottmannsdorf abgelehnt)

zuständig

  • Sachgebiet Umwelt und Klima

    Hajo Walter

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Mariengäßchen 2
    Zimmer 5.17

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 836125
    Fax: +49 375 836161

(Stand: 12.01.26)

Bemerkungen/Hinweise:

Gemäß § 6 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) ist die Gemeinde verpflichtet, als ökologische Grundlage für die vorbereitende Bauleitplanung einen Landschaftsplan aufzustellen. Der Landschaftsplan enthält die Analyse und die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie die daraus entwickelten Leitbilder und die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege inklusive die zu ihrer Umsetzung notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen als gesamträumliche Entwicklungskonzeption.

Der Landschaftsplan ist in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen bei Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Er ist als Maßstab für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit heranzuziehen.

Die nachfolgende Gesamtdarstellung setzt sich aus den beschlossenen Teil-Landschaftsplänen der einzelnen Ortschaften bzw. Stadtgebiete zusammen. (Zur Information wurde auch der nicht beschlossene Teil-Landschaftsplan für Rottmannsdorf mit integriert.)