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Sie benötigen Informationen zum Landschaftsplan der Stadt Zwickau.
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letzte Änderung der Seite: 12.01.2026
gedruckt am: 13.05.2026
Sie benötigen Informationen zum Landschaftsplan der Stadt Zwickau.
(Stand: 12.01.26)
Gemäß § 6 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) ist die Gemeinde verpflichtet, als ökologische Grundlage für die vorbereitende Bauleitplanung einen Landschaftsplan aufzustellen. Der Landschaftsplan enthält die Analyse und die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie die daraus entwickelten Leitbilder und die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege inklusive die zu ihrer Umsetzung notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen als gesamträumliche Entwicklungskonzeption.
Der Landschaftsplan ist in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen bei Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Er ist als Maßstab für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit heranzuziehen.
Die nachfolgende Gesamtdarstellung setzt sich aus den beschlossenen Teil-Landschaftsplänen der einzelnen Ortschaften bzw. Stadtgebiete zusammen. (Zur Information wurde auch der nicht beschlossene Teil-Landschaftsplan für Rottmannsdorf mit integriert.)