Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 126, für das Gebiet Zwickau, östlich Reinsdorfer Straße/Am Kraftwerk, Sondergebiet regenerative Energien/Energiepark gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 24.11.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 

  22.12.2022 bis 27.01.2023

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, zu folgenden Zeiten:     

Montag, Mittwoch, Donnerstag8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt. 

Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn unter www.zwickau.de/beteiligungen und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogene Informationen sind verfügbar: 

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung als Anlage zum Entwurf der Begründung vom 19.09.2022 Stand Auslegung mit der tabellarischen Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und der Ermittlung der Ausgleichsabgabe, Lageplänen Biotoptypenkartierung Bestand und Biotoptypen Planung sowie Vorschläge zur Renaturierung des Geländes der Kleingartenanlage Maxhütte der Bahnlandwirtschaft und Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen auf dem Entwurf der Planzeichnung 

Entwurf Umweltbericht vom 19.09.2022 Stand Auslegung mit Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung, der umweltbezogenen Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets einschließlich einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bzgl. der Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Landschaftserleben, naturbezogene Erholung, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen, Beschreibung der Ersatzmaßnahme Maxhütte, Beschreibung der Artenschutzmaßnahmen (CEF) für Fledermausarten, Reptilien, Vögel, Krötenarten, Schmetterlinge und Heuschrecken, Alternativprüfung, Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung und allgemein verständliche Zusammenfassung

Artenschutzfachbeitrag mit Untersuchungsumfang und Nachweisen zu Amphibien, Reptilien, Brutvögeln, Säugetieren und weiteren Artengruppen, mit baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren, der Relevanzprüfung mit Betroffenheitsabschätzung, spezifische Maßnahmen zur Vermeidung naturschutzrechtlicher Verbotstatbestände gegenüber planungsrelevanten Arten, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen), artgruppenbezogene und artweise Konfliktanalyse, Zusammenfassung der artenschutzrechtlichen Prüfung, Lageplan mit Ergebnissen der Brutvogelkartierung, Lageplan mit Ergebnissen der Amphibienkartierung, Karte Artenschutzmaßnahmen sowie überschlägige Potentialabschätzung mit artenschutzrechtlich bezogenen Handlungsoptionen und Dokumentation Höhlenbaumkartierung mit Plan der kartierten Höhlenbäume und Vorschlägen für Ersatzmaßnahme

Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 24.06.2022 mit der geforderten Auseinandersetzung mit den Planansätzen der Landes- und Regionalplanung

Stellungnahme des Landratsamtes Zwickau vom 11.07.2022 mit Hinweisen zu wasserrechtlichen Belangen (eventuell anfallendes Sanitärabwasser, Überflutungsnachweis für das Baugebiet, Maßnahmen zur Niederschlagswasserabflussreduzierung, wassergefährdende Stoffe, Wasserbau), Lichtimmissionen (Blendwirkung), zur Altlastensituation Altstandort „Brückenberg-Schacht II, Koksherstellung“, zum Bodenschutz, zum besonderen Artenschutz und Biotopschutz, zum vorhandenen Wald, zum eventuellen Störfallbetrieb (Herstellung und Lagerung von Wasserstoff) zur Einbeziehung der Aufstellfläche der ggf. erforderlichen Umspanneinrichtung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 21.06.2022 mit Hinweisen zur fehlenden Privilegierung von Photovoltaikfreiflächenanlagen im Außenbereich und der damit zusammenhängenden Auseinandersetzung mit den städtebaulichen Entwicklungszielen und –erfordernissen der Stadt Zwickau (Darstellungen im Entwurf Flächennutzungsplan), zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse und Multifunktionsräumen 

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.07.2022 mit Hinweis auf die natürliche Radioaktivität, den Radonschutz und der Lage in der radioaktiven Verdachtsfläche Zwickau-Cainsdorf, auf Belange der Geologie/ Baugrund mit anthropogenen Auffüllungen und Grundwasserführung 

Stellungnahmen des Sächsischen Oberbergamtes vom 25.05.2022 mit Hinweisen zum Altbergbau (Steinkohle) u.a. Karl-Marx-Schacht II, auftretenden Erdrissen und dem im Norden angrenzenden EFRE-Projekt „Standort Halden Brückenbergschächte 3 und 4“

Stellungnahme des NABU-Landesverbandes Sachsen e.V. vom 06.06.2022 mit der Notwendigkeit von Unterlagen zum speziellen Artenschutz, zur Kompensationsplanung und Waldumwandlung

Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 22.12.2022 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.

Fachliche Auskünfte:

  • Frau Dipl. - Ing. Veronika Müller
    Telefon: 0375-836115, zuständige Stadtplanerin
  • Herr Dipl. - Ing. Jens Raußer
    Telelfon: 0375-836100, Amtsleiter Stadtplanungsamt

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis:

Es sind die aktuell gültigen Hygieneregeln für das Corona Virus zu beachten.

Beschlussvorlage BV/170/2022 im Ratsinformationssystem 

Umweltrelevante Stellungnahmen:

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Veronika Müller
    Stadtplanerin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

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