Sie möchten einen Schaden (evtl. eine Unfallgefahr) oder eine Verschmutzung an einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße/Fahrbahn) anzeigen?
Schäden und Verschmutzungen
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
Sächsisches Straßengesetz
Polizeiverordnung der Stadt Zwickau § 15 Abs.1c
Allgemeine Verkehrsicherungspflicht