Grundwasseruntersuchungen

Ihr Anliegen


Sie möchten Informationen zum Grundwasserstand oder zur Grundwassergüte.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag auf Auskunft mit:

  • Angaben zum Antragsteller (Name und Anschrift),
  • genauer Spezifizierung der gewünschten Information,
  • Art des gewünschten Informationszugangs (schriftlich, Akteneinsicht, ...),
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt.

Gebühren

Die Auskunft ist kostenpflichtig (§ 12 UIG).

Bemerkungen/Hinweise

Für große Teile des Stadtgebietes (insb. unmittelbar westl. der Mulde) erfolgt seit mehreren Jahren eine Überwachung des Grundwasserstandes, für Teilbereiche auch die Überwachung der Grundwassergüte. Beide Informationen sind insbesondere bei Tiefbaumaßnahmen oder Bauwasserhaltungen von Bedeutung.

  • Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit öffentliche oder private Belange zu schützen sind (§§ 7 und 8 UIG).
  • Allgemein formulierte Anträge oder "Ausforschungsanträge", die erst dem Antragsteller einen Überblick über die vorhandenen Informationen verschaffen sollen, können abgelehnt werden.
  • Der Antrag wird innerhalb von zwei Monaten und in der Regel schriftlich beschieden.
Logo Gewässerschutz

zuständig

  • Umweltbüro

    Sven Bretschneider

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    VWZ, Haus 3, Zimmer 329
    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 833652
    Fax: +49 375 833636
  • Umweltbüro

    Bert Winkler

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    VWZ, Haus 3, Zimmer 331
    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 833616
    Fax: +49 375 833636

(Stand: 08.03.18)