Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Ihr Anliegen:

Sie haben konkrete Fragen zur Lärmbelastung an stark frequentierten Straßen im Stadtgebiet Zwickau.

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Rechtsgrundlagen:

Grundlegende Dokumente

Die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den Lärmkarten stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie finden neben dem Erläuterungsbericht eine Übersichtskarte des Stadtgebietes, in der alle Kartenausschnitte mit untersuchten Straßenabschnitten dargestellt sind. In den einzelnen Kartenausschnitten werden die dazugehörigen Rasterlärmkarten für den 24-h-Lärmindex sowie den 8-Stunden Nachtlärmindex dargestellt.

Hier können die Ergebnisse der Lärmkartierung eingesehen werden:

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zuständig

  • Umweltbüro

    Claudia Matthes

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    VWZ, Haus 3, Zimmer 330
    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 833663
    Fax: +49 375 833636

(Stand: 29.11.23)

Bemerkungen/Hinweise:

Lärmkartierung gemäß §47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung und Vermeidung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002):

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein gesamteuropäisches Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu erfassen, sie zu mindern oder ihnen vorzubeugen. Die Vorschrift verpflichtet dazu, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an den Hauptstrecken der Bahn und im Umland großer Flughäfen zu erfassen und in Lärmkarten grafisch darzustellen. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für Lärmaktionspläne.

Die Stadt ist für die Erstellung der Lärmkarten an den Zwickauer Hauptverkehrs-straßen bzw. Straßenabschnitten mit einer Verkehrsbelegung von mindestens 3 Mio. Kfz pro Jahr zuständig. 2022 wurden die Lärmkarten des Jahres 2017 auf Grundlage neuer Verkehrsdaten aktualisiert. Dabei wurde neben den verpflichtend zu kartierenden Straßen auch das ergänzende Hauptstraßennetz untersucht.

Die Lärmkartierung 2022 wurde erstmals mit der europaweit einheitlichen Berechnungsvorschrift »CNOSSOS-EU« erarbeitet. Aufgrund von Anpassungen in der Geräuschcharakteristik der Lärmquellen (z.B. Berücksichtigung aktueller Antriebe) und auf dem Ausbreitungsweg (Rechnung in Frequenzbändern, Reflexionen, Bodendämpfung) weichen die Ergebnisse gegenüber den bisherigen Resultaten ab. Die größten Unterschiede treten jedoch bei der Ermittlung der lärmbetroffenen Bevölkerung auf. Hier wurde die bisher gültige nationale Berechnungsmethode grundlegend geändert. Näheres hierzu kann einer Studie des Sächsischen Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie Dresden entnommen werden:

Hier sind einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die Ihnen bei der Interpretation der Lärmkarten helfen sollen:

Die in Zwickau 2022 kartierten Straßen und Straßenabschnitte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Dabei werden kartierungspflichtige und zusätzlich kartierte Bereiche ausgewiesen:

1. Altenburger Straße (Zusatz)
2. Am Bahnhof (Zusatz)
3. Am Flugplatz (Pflicht/Zusatz)
4. Am Fuchsgraben (Pflicht)
5. Am Hammerwald (Pflicht)
6. Am Schwanenteich (Pflicht)
7. Antonstraße (Pflicht)
8. B93 im Stadtgebiet (Pflicht)
9. BAB 72 im Stadtgebiet (Pflicht)
10. Bahnstraße (Zusatz)
11. Bergmannsstraße (Zusatz)
12. Breithauptstraße (Pflicht)
13. Bürgerschachtstraße (Zusatz)
14. Cainsdorfer Straße (Pflicht)
15. Crimmitschauer Straße (Pflicht/Zusatz)
16. Dr.-Friedrichs-Ring (Pflicht/Zusatz)
17. Erzgebirgische Straße (Pflicht)
18. Geinitzstraße (Pflicht/Zusatz)
19. Gewandhausstraße (Pflicht)
20. Glück-Auf-Brücke (Pflicht)
21. Humboldtstraße (Pflicht)
22. Innere Zwickauer Straße (Pflicht/Zusatz)
23. Jahnstraße (Pflicht)
24. Karl-Keil-Straße (Pflicht)
25. Kolpingstraße (Pflicht)
26. Kopernikusstraße (Pflicht)
27. Kreisigstraße (Pflicht)
28. Leipziger Straße (Pflicht/Zusatz)
29. Lengenfelder Straße (Pflicht/Zusatz)
30. Marienthaler Straße (Pflicht)
31. Mitteltrasse im Stadtgebiet (Pflicht)
32. Neuplanitzer Straße (Pflicht)
33. Olzmannstraße (Pflicht)
34. Paul-Fleming-Straße (Pflicht)
35. Planitzer Straße (Pflicht)
36. Pölbitzer Straße (Pflicht)
37. Reichenbacher Straße (Pflicht)
38. Spiegelstraße (Zusatz)
39. Steinpleiser Straße (Pflicht)
40. Sternenstraße (Pflicht)
41. Thurmer Straße (Pflicht/Zusatz)
42. Wilhelm-Busch-Straße (Pflicht)
43. Werdauer Straße (Pflicht/Zusatz)
44. Wildenfelser Straße (Pflicht)
45. Äußere Dresdner Straße (Pflicht/Zusatz)
46. Äußere Schneeberger Straße (Pflicht)
47. Äußere Zwickauer Straße (Pflicht)

Zur Erläuterung:
"Pflicht": Straße/Abschnitt kartierungspflichtig
"Pflicht/Zusatz": Straße enthält kartierungspflichtige und zusätzlich kartierte Abschnitte
"Zusatz": Straße/Anschnitt zusätzlich kartiert

Die Lärmkarten und der Bericht können auch während der Sprechzeiten im Umweltbüro eingesehen werden.

Ergebnisse der Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie:

Die Ergebnisse der Lärmkartierung im gesamten Freistaat Sachsen können als interaktive Karte hier eingesehen werden (einschließlich Zwickau):

Die Ergebnisse der Lärmkartierung an Schienenwegen können als interaktive Karte hier eingesehen werden (einschließlich der durch Zwickau verlaufenden Haupteisenbahnstrecken):