Pflichtpraktikum

In den Kindertageseinrichtungen sowie in den Jugend- und Freizeiteinrichtung der Stadtverwaltung Zwickau können die Pflichtpraktika, die während der Ausbildung 

  • zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in und 
  • zum/zur staatlich geprüften Sozialassistent/in

absolviert werden. Unsere Praktikanten werden unter fachlicher Anleitung alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß dem Ausbildungsplan bzw. Praktikumsauftrag von erfahren Praxisanleitern vermittelt. 

Bewerbung

Bitte vereinbaren Sie eigenständig mit dem/der Leiter/in der von Ihnen gewünschten Einrichtung der Stadtverwaltung Zwickau einen Termin zur Vorstellung. 

Eine schriftliche Bewerbung für das Praktikum ist nicht erforderlich.

Ist die Durchführung Ihres Praktikums möglich, erhalten Sie einen Handzettel mit allen weiteren Informationen für die Unterzeichnung der Praktikumsvereinbarung.

Vertragsunterzeichnung

Die Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und die Vertragsunterzeichnung erfolgen im Personal- und Hauptamt. Hierfür wird ein Termin mit Ihnen vereinbart.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • Praktikumsvertrag, ggf. in mehrfacher Ausfertigung
  • aktuelles erweitertes Führungszeugnis
    (nicht älter als 3 Monate zum Beginn des Einsatzes; falls nicht vorhanden, stellen wir Ihnen das Schreiben zur Beantragung bei der Meldebehörde aus)
  • Nachweis zur Erfüllung des Masernschutzgesetzes, z. B. Impfausweis* o. ä.

*Hinweis: Bitte reichen Sie aus Datenschutzgründen keine Kopie Ihres Impfausweises ein. Bei der Vertragsunterzeichnung wird dieser ausschließlich auf Vorliegen der Immunität gegen Masern gesichtet.

  • Personal- und Hauptamt

    Fabian Reppel
    Sachbearbeiter

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831116
    Fax: +49 375 831111