Wenn Sie in einem anderen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Verwaltungszentrum, Haus 9, Zi. 212 in der Werdauer Straße 62 und öffnet ab dem 28. Juni 2022.
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letzte Änderung der Seite: 17.06.2022
gedruckt am: 13.08.2022
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Verwaltungszentrum, Haus 9, Zi. 212 in der Werdauer Straße 62 und öffnet ab dem 28. Juni 2022.
Wenn Sie bereits für den ersten Wahlgang am 12.06.2022 Briefwahlunterlagen beantragt haben, ist keine erneute Antragstellung erforderlich.
Entsprechend § 14 Kommunalwahlordnung werden Ihnen die Unterlagen von Amts wegen erneut an die angegebene Adresse übersandt.
Die Briefe werden, nach Lieferung der Stimmzettel durch den Landkreis Zwickau, frühestens ab dem 24. Juni 2022 in den Postversand gegeben.
Falls Sie am 03.07.2022 an der Urnenwahl teilnehmen wollen, können Sie Ihre Stimme nur unter Vorlage des Wahlscheins in jedem Wahlraum der Stadt Zwickau abgeben.
Sollten Sie erstmalig für den 03.07.2022 Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie als Bürger der Stadt Zwickau folgende Möglichkeiten zur Antragstellung nutzen:
Wahlberechtigte anderer Gemeinden wenden sich zur Antragstellung bitte an die Wahlbehörde ihrer Heimatgemeinde.
Anträge werden bis zum 1. Juli 2022, 16:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Hinweis: Bei Antragstellung in der letzten Woche vor dem Wahltermin bitten wir dringend, die Rücklaufzeiten der Post zu bedenken! Der Wahlbrief muss am Wahltag, dem 03.07.2022, bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Der Versand erfolgt frühestens ab dem 24. Juni 2022 in der Reihenfolge der Antragstellung.
Die Unterlagen können auch im Briefwahlbüro persönlich oder durch Bevollmächtigte abgeholt werden. Wir bitten jedoch aufgrund der aktuellen Situation zu prüfen, ob eine persönliche Vorsprache tatsächlich notwendig ist.
Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Briefwahlbüro abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit von Wahlunterlagen und Wahlräumen erhalten Sie im Briefwahlbüro oder unter 0375 830 am Bürgertelefon.