Wenn Sie in einem anderen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Verwaltungszentrum, Haus 9, Zi. 212 in der Werdauer Straße 62 und öffnet ab dem 12. Mai 2022. Für den etwaigen zweiten Wahlgang zur Landratswahl öffnet es ab dem 28. Juni 2022.
Bürger der Stadt Zwickau können zur Antragstellung folgende Möglichkeiten nutzen:
- Sie stellen den Antrag über unser Onlineformular. Die Daten werden hierbei in einem sicheren Verfahren übertragen.
- Sie füllen den Antrag zum Selberausdrucken aus und senden diesen unterschrieben an das Briefwahlbüro oder geben ihn dort persönlich ab.
Wahlberechtigte anderer Gemeinden wenden sich zur Antragstellung bitte an die Wahlbehörde ihrer Heimatgemeinde.
Anträge werden für den ersten Wahlgang bis zum 10. Juni 2022, 16:00 Uhr und für den etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 1. Juli 2022, 16:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Hinweis: Bei Antragstellung in der letzten Woche vor dem Wahltermin bitten wir dringend, die Rücklaufzeiten der Post zu bedenken! Der Wahlbrief muss am Wahltag, dem 12.06.2022 bzw. 03.07.2022, bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Der Versand erfolgt mit Öffnung des Briefwahlbüros ab dem 12. Mai 2022 in der Reihenfolge der Antragstellung. Im Falle eines zweiten Wahlganges werden die Briefe frühestens ab dem 24. Juni 2022 in den Postversand gegeben.
Die Unterlagen können auch im Briefwahlbüro persönlich oder durch Bevollmächtigte abgeholt werden. Wir bitten jedoch aufgrund der aktuellen Situation zu prüfen, ob eine persönliche Vorsprache tatsächlich notwendig ist.
Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Briefwahlbüro abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Entsprechend § 14 Kommunalwahlordnung erhält jeder, der für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat, für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 03.07.2022 von Amts wegen die Unterlagen übersandt. Eine erneute Antragstellung ist somit nicht erforderlich.
Die Briefe werden, nach Lieferung der Stimmzettel durch den Landkreis Zwickau, frühestens ab dem 24. Juni 2022 in den Postversand gegeben.
Geben Sie daher bei der Antragstellung bitte an, an welche Anschrift Ihre Unterlagen pro Wahlgang versendet werden sollen.
Falls Sie beim zweiten Wahlgang an der Urnenwahl teilnehmen wollen, können Sie Ihre Stimme nur unter Vorlage des Wahlscheins in jedem Wahlraum der Stadt Zwickau abgeben.