Stephan-Roth-Bürgermedaille

Die Stephan-Roth-Bürgermedaille kann an Bürger der Stadt Zwickau verliehen werden, die sich durch besonders erfolgreiches langjähriges Wirken und Eintreten zum Wohle der Stadt oder ihrer Bürgerschaft hohe Verdienste erworben und hierwegen den dauernden Dank und die besondere Anerkennung ihrer Mitbürger verdient haben.

Dies gilt insbesondere für Mitglieder des Stadtrates und sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in Ausschüssen des Stadtrates, die ihm, beginnend 1990, länger als 4 Wahlzeiten oder 20 Jahre ununterbrochen angehören oder aus ihm nach Vollendung einer 15jährigen Zugehörigkeit bzw. nach 3 Wahlzeiten ausscheiden.Die Stephan-Roth-Bürgermedaille der Stadt Zwickau wird in Silber geprägt und trägt auf der Vorderseite ein Bildnis des Stephan Roth mit der Umschrift "Stephan Roth 1492-1546". Auf der Rückseite ist das Wappen der Stadt Zwickau mit der Umschrift "Dank und Anerkennung Stadt Zwickau" geprägt.

Die Verleihung der Stephan-Roth-Bürgermedaille wird in der Regel einmal jährlich im Januar vorgenommen. Vorschlagsberechtigt für die Ehrung sind die Bürger der Stadt Zwickau. Bis zum 30. August jeden Jahres können dem Oberbürgermeister Auszeichnungsvorschläge zugeleitet werden, über die letztlich der Stadtrat der Stadt Zwickau beschließt.