Förderrichtlinie der Stadt Zwickau anlässlich der 900-Jahrfeier

Seit 1. April ist die vom Stadtrat beschlossene Förderrichtlinie anlässlich des Stadtjubiläums in Kraft. Mit ihr werden Verbände, Vereine, Interessengruppen, freie gemeinnützige Träger, konfessionelle Einrichtungen, Künstlergruppen aber auch Einzelpersonen unterstützt, die Projekte mit Bezug zur 900-Jahrfeier planen.

Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von max. 2000 Euro gewährt. Zu beachten ist, dass der Hauptwohnsitz bzw. Geschäftssitz des Antragstellers in Zwickau liegen muss. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden. Die Antragsstellung ist in zwei Fristen möglich. Die erste Frist endet am 30. September 2017, die zweite dauert bis zum 31. März 2018. Die genauen Konditionen sind in der Förderrichtlinie zu finden.

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen mit Projektbeschreibung und Kostenplan sind beim Kulturamt der Stadt Zwickau (Sitz: Kolpingstraße 8, 08058 Zwickau) einzureichen.

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