Bürgerstiftung Zwickau

Mit der Übergabe der Stiftungsurkunde am 1. September 2025 wurde die Bürgerstiftung Zwickau greifbar. Eingerichtet wurde Sie unter dem Dach der „Gemeinsam Gutes tun. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau“. Als Grundstock wurden zunächst 11.000 Euro aufgebracht: 5.000 Euro stiftete die Sparkasse anlässlich ihres 180-jährigen Jubiläums, 6.000 Euro spendeten Privatpersonen. Der Stadtrat der Stadt Zwickau hatte in seiner Sitzung am 27. März 2025 mit sehr großer Mehrheit die Errichtung der Stiftung beschlossen.

Die Bürgerstiftung zielt auf die Förderung gesellschaftlichen Engagements ab. Mit den Überschüssen aus den Erträgen sowie zusätzlich eingegangenen Spenden können künftig Projekte und Initiativen etwa aus den Bereichen Kinder, Jugend und Soziales, Kunst und Kultur, Sport, Umwelt- und Naturschutz oder Denkmalpflege unterstützt werden. Das Stiftungskapital bleibt dabei stets erhalten. Mit einer Zustiftung (ab 5.000 Euro) oder mit Spenden, die jeweils im Folgejahr ausgeschüttet werden, können Bürger und Unternehmen dieses Anliegen unterstützen. Das Geld fließt nicht in den städtischen Haushalt!

Die Entscheidung über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel soll ein eigenes und unabhängiges Stiftungsgremium treffen. Die Stadtverwaltung wird dazu noch im Lauf des Jahres 2025 einen Vorschlag vorlegen, die Entscheidung trifft dann der Stadtrat.

FAQ

Was ist eine Bürgerstiftung?

Die Bürgerstiftung verfolgt das Ziel, das Gemeinwohl in der Stadt Zwickau und ihren Ortsteilen zu fördern. Dazu bedarf es der finanziellen Unterstützung durch engagierte Bürgerinnen und Bürger. Viele kleine Beiträge ermöglichen in der Summe eine breite finanzielle Basis für die Förderung gemeinnütziger Zwecke. Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten, nur die Überschüsse aus Erträgen und erhaltenen Spenden werden ausgeschüttet. Das Geld fließt dabei nicht in den kommunalen Haushalt ein.

Wofür werden die Stiftungserträge verwendet?

Die Ausschüttungen kommen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken, zum Beispiel aus den Bereichen Bildung, Denkmal- und Heimatpflege, Jugend- und Seniorenhilfe, Sport, Kunst und Kultur, Soziales und Umwelt- und Naturschutz zugute. Die förderbaren Stiftungszwecke sind in der Satzung aufgeführt und umfassen nahezu alle in § 52 der Abgabenordnung (AO) benannten förderbaren Zwecke.

Wie kann ich die Bürgerstiftung finanziell unterstützen?

Spenden (ab 1 EUR) werden im Folgejahr unmittelbar für die Zweckverwirklichung verwendet und ausgeschüttet. Zustiftungen (ab 5.000 EUR) erhöhen das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen und damit die zukünftigen Fördermöglichkeiten der Bürgerstiftung. Zahlungen tätigen Sie bitte auf das benannte Treuhandkonto bei der Sparkasse Zwickau (IBAN DE40 8705 5000 1020 0537 60).

Kann meine Unterstützung auch anonym bleiben?

Im Gegensatz zur einer Direktspende besteht keine Veröffentlichungspflicht.

Kann ich der Bürgerstiftung auch Vermögen vererben?

Ja, über eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis im Testament. Für Details nutzen Sie bitte eine erbrechtliche Beratung, eine Musterformulierung zur Weitergabe an Ihren rechtlichen Berater erhalten Sie über die Sparkasse Zwickau.

Kann eingebrachtes Vermögen wieder zurückgefordert werden?

Zugewendetes Vermögen verbleibt dauerhaft in der Stiftung und kann weder von Ihnen noch von etwaigen Erben zurückgefordert werden.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Zuwendungen können in der Einkommensteuererklärung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Beträge, die erst mit dem Tod übergehen, sind komplett von der Erbschaftsteuer befreit, bei Zuwendung durch Erben ist ein rückwirkendes Erlöschen bereits gezahlter Erbschaftsteuern möglich. Für Details nutzen Sie bitte eine steuerliche Beratung.

Welche Rechtsform liegt der Bürgerstiftung zugrunde?

Die Bürgerstiftung ist keine eigene, rechtsfähige Stiftung, sondern eine unter dem Dach der „Gemeinsam Gutes tun. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau“ errichtete, zweckgebundene Zustiftung, treuhänderisch verwaltet von der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH, Neuss. Maßgebliche Vertragsgrundlagen für die Bürgerstiftung sind der Zustiftungsvertrag, die Satzung der Stiftung und die dazugehörigen Anlagen.

Sie haben Fragen?

Ansprechpartner Bürgerstiftungen bei der Sparkasse Zwickau: Private Banking / Generationen- und Stiftungsberatung / Jörg Winefeld Crimmitschauer Str. 2, 08056 Zwickau Telefon 0375 323-4622, E-Mail: info.stiftung@spk-zwickau.de Ansprechpartner bei der Stadt Zwickau: Amt für Finanzen Sachgebiet Haushalt/Doppik Matthias Lasch, Sachgebietsleiter Telefon: 0375 832002 Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weder die Sparkasse noch die Stadtverwaltung Beratung zu individuellen rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltungen erbringen dürfen. Dies ist ausschließlich den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten.

  • Amt für Finanzen

    Sachgebiet Haushalt/Doppik
    Matthias Lasch
    Sachgebietsleiter

    Postanschrift

    PF 200933
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Str. 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 832002
    Fax: +49 375 832020