Für eine optimale Nutzererfahrung verwenden wir Cookies auf www.zwickau.de. Wenn Sie weiterlesen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Reisegewerbekarte
Hinweise der Stadtverwaltung Zwickau
Sie können den Antrag (siehe rechte Spalte) im voraus ausfüllen und ausdrucken. Sie können ihn ebenfalls schon an die zuständige Behörde elektronisch übermitteln.
Aus technischen Gründen kann eine digitale Signatur (Unterschrift) des Antrages noch nicht erfolgen! Sie müssen den Antrag unterschrieben per Post an die zuständige Behörde übermitteln!
Notwendige Dokumente:
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Ausweisdokument
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- Auszug aus dem zentralen Vollstreckungsregister
- Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Ausländer)
- Gesellschaftervertrag, (Juristische Person)
- Handelsregisterauszug (Gesellschaft im Handelsregister eingetragen)
- Gesundheitszeugnis (Handelsware Lebensmittel)
- Arbeitserlaubnis (für Nicht-EU-Ausländer)
- Betriebshaftpflichtversicherung (für Schaustellerbetrieb)
Die konkreten Kosten bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenrichtlinie der Stadt Zwickau
Ausnahmen von den Verboten für das Reisegewerbe
Formulare und
Online-Dienste
Bitte beachten Sie die Hinweise im Text!
-
Ordnungsamt
Allgemeine Polizeibehörde/
GewerbeangelegenheitenPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Werdauer Straße 6208056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 833205Fax: +49 375 833232
-
Zentraler Ansprechpartner
Postanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
GERMANYBesucheradresse
Bürgerservice im RathausKontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 833312Fax: +49 375 838383