Bitte beachten Sie, dass die mit ¹ gekennzeichneten Anträge in jedem Fall schriftlich (Datum, Unterschrift) beim Amt für Bauordnung und Denkmalschutz eingereicht werden müssen. Eine nur elektronische Übermittlung ist nicht ausreichend!
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letzte Änderung der Seite: 14.04.2021
gedruckt am: 03.02.2023
Bitte beachten Sie, dass die mit ¹ gekennzeichneten Anträge in jedem Fall schriftlich (Datum, Unterschrift) beim Amt für Bauordnung und Denkmalschutz eingereicht werden müssen. Eine nur elektronische Übermittlung ist nicht ausreichend!