Weitere Bürgerbeteiligungen

Der Stadtverwaltung ist die Beteiligung der Bürger wichtig. Daher wurden in Vergangenheit bei verschiedenen Projekten unterschiedliche Beteiligungsformate durchgeführt, beispielsweise beim Lärmaktionsplan, bei der Erarbeitung des Radverkehrskonzepts oder dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK).

Darüber hinaus haben alle Bürger natürlich die Möglichkeit, sich mit Ihren Anliegen per Post oder E-Mail direkt an die Oberbürgermeisterin, die Bürgermeister sowie die Ämter und Büros zu wenden. Die Kontaktdaten sind auf den jeweiligen Seiten zu finden.

Verkehrsentwicklungsplan 2040

Wie gestalten wir die Mobilität in Zwickau bis 2040?
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 24. November 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, den bestehenden Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Zwickau weiterzuentwickeln und fortzuschreiben. Als Stadt mit großer Automobiltradition geht es darum, den Autoverkehr auch weiterhin zu unterstützen, gleichzeitig aber auch Platz für neue (Mobilitäts-)Entwicklungen und moderne Verkehrswege zu schaffen.

Datenerhebung für neuen Mietspiegel

Nachdem sich in der Arbeitsgruppe Mietspiegel die Interessensvertreter der Mieter und Vermieter unter Moderation des FOG-Instituts für Markt- und Sozialforschung auf alle Details für die Datenerhebung verständigt haben, kann nun mit der Datenlieferung gestartet werden.

Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen, die nicht Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel sind, sind ebenfalls herzlich eingeladen, ihre Angaben für die Datenerhebung bis zum 31. März 2025 zur Verfügung stellen. Je mehr Wohnungen des Zwickauer Wohnungsmarktes in die Berechnung einfließen, desto realistischer wird die ortsübliche Vergleichsmiete des neuen Zwickauer Mietspiegels.

Relevant für diesen Mietspiegel sind Wohnungen auf dem Zwickauer Stadtgebiet, die am 01.01.2025 vermietet waren und deren Mietvertrag im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2024 neu abgeschlossen bzw. bei denen die Grundmiete verändert wurde.

Einwohnerfragestunden im Stadtrat

Einmal pro Quartal haben Einwohner die Möglichkeit, im Stadtrat Fragen zu stellen oder Vorschläge zu unterbreiten, die sich auf städtische Angelegenheiten beziehen. Die Redezeit ist dabei auf fünf Minuten begrenzt.