Mit dem beschlossenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet der Bund die Länder zur Erstellung von Wärmeplänen. Das WPG trat am 01.01.2024 zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, sogenanntes „Heizungsgesetz“) in Kraft. Die Länder werden die Verpflichtung auf die Kommunen als gemeindliche Pflichtaufgabe übertragen. Vorgesehen ist dabei, dass Kommunen mit einer Einwohnerzahl größer 100.000 bis zum 30.06.2026 und Kommunen unter 100.000 Einwohnern – somit auch Zwickau – bis zum 30.06.2028 kommunale Wärmpläne erstellen müssen.
Um Kommunen frühzeitig für eine Erarbeitung von Wärmeplanungen vor einer Verpflichtung zu motivieren, wurde vom Bund auf Grundlage der Kommunalrichtlinie eine sogenannte Impulsförderung bereitgestellt. Die im Wege der Impulsförderung geförderten Wärmepläne müssen sich inhaltlich am sogenannten technischen Annex zur Kommunalrichtlinie ausrichten. Das WPG definiert einen umfangreicheren fachlichen Inhaltskatalog, was zu verlängerten Bearbeitungszeiten und Mehrkosten führen wird. Bereits vor 2028 erarbeitete Wärmepläne bleiben gültig.
Um die attraktive Förderung von 90 Prozent für die Stadt Zwickau zu sichern, wurde am 30.05.2023 ein Fördermittelantrag beim verantwortlichen Projektträger im Auftrag des Bundes, der Z-U-G gGmbH eingereicht. Am 20.11.2023 ging der Zuwendungsbescheid bei dem zu diesem Zeitpunkt koordinierenden Umweltbüro (jetzt Amt für Umwelt und Stadtplanung, Sachgebiet Umwelt und Klima) ein. Der Prozess wird fachlich durch das „Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV)“ aus Rosenheim begleitet.
Basis für die Erarbeitung sind die vom Stadtrat bestätigte Beschlussvorlage BV/015/2024 „Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplanes für die Stadt Zwickau“ und die Beschlussvorlage BV/129/2024 „Vergabe der Leistungen - Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Zwickau“.
Schwerpunkte und Arbeitsschritte:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele und zur Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. In Deutschland sind die Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung sowohl durch die Kommunalrichtlinie (Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUV) als auch durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) geregelt, das seit Anfang 2024 gilt. Diese lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen: