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Anmeldung eines Wohnsitzes in Zwickau
Ihr Anliegen
Sie möchten eine Wohnung in der Stadt Zwickau anmelden?
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Rechtsgrundlagen:
Sächsisches Meldegesetz
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Anmeldeformular
Gebühren:
keine
Bemerkungen/Hinweise:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung einer Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit dem Personaldokument erforderlich. Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Die Personaldokumente aller anzumeldenden Personen sind vorzulegen.
Wissenswertes:
Die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises wird mittels eines Aufklebers geändert.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 500 Euro geahndet werden kann.
Anmeldeformular (*.pdf, 104 KB)Kontakt
Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Horlbeck
Sachgebietsleiterin
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62 - Besucheranschrift
- Hauptmarkt 1
- Öffnungszeiten
- Mo
- 08-18 Uhr
- Di
- 08-18 Uhr
- Mi
- 13-18 Uhr
- Do
- 08-18 Uhr
- Fr
- 08-18 Uhr
- Sa
- 08-13 Uhr
Wir beraten Sie gern. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch über das Bürgertelefon, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen:- Telefonnummer
- 0375 83-0
- Faxnummer
- 0375 83-3333
- E-Mail Adresse
- buergerservice@zwickau.de*
