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Anmeldung eines Wohnsitzes in Zwickau

Ihr Anliegen

Sie möchten eine Wohnung in der Stadt Zwickau anmelden? 

verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen:

Sächsisches Meldegesetz

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Anmeldeformular

Gebühren:

keine

Bemerkungen/Hinweise:

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung einer Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit dem Personaldokument erforderlich. Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Die Personaldokumente aller anzumeldenden Personen sind vorzulegen.

 

Wissenswertes:

Die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises wird mittels eines Aufklebers geändert.

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 500 Euro geahndet werden kann.

Anmeldeformular (*.pdf, 104 KB)

Kontakt

Bürgeramt

Bürgerservice im Rathaus
Christina Horlbeck
Sachgebietsleiterin

Postanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau

Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62
Besucheranschrift
Hauptmarkt 1
Öffnungszeiten
Mo
08-18 Uhr
Di
08-18 Uhr
Mi
13-18 Uhr
Do
08-18 Uhr
Fr
08-18 Uhr
Sa
08-13 Uhr

Wir beraten Sie gern. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch über das Bürgertelefon, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen:
Telefonnummer
0375 83-0
Faxnummer
0375 83-3333


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Letzte Änderung: 05.04.2011 | *eSignatur