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Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Ihr Anliegen:
Sie haben konkrete Fragen zur Lärmbelastung an stark frequentierten Straßen im Stadtgebiet Zwickau.
Verwandte Anliegen
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- Verkehrslärm
- Schallschutzfenster (aufgrund von Verkehrslärm)
Rechtsgrundlagen:
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Sechster TeilBemerkungen/Hinweise:
Lärmkartierung gemäß §47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung und Vermeidung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002):
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein einheitliches, gesamteuropäisches Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu erfassen, sie zu mindern oder ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie wurde mit Gesetz vom 24.Juni 2005, mit der Einführung eines neuen, sechsten Teiles des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorschriften des § 47 BImSchG verpflichten dazu, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an den Hauptstrecken der Bahn und im Umland großer Flughäfen zu erfassen und in Lärmkarten grafisch darzustellen. Zuständig sind die Gemeinden oder für Schienenverkehr das Eisenbahnbundesamt.
Da die Stadt Zwickau nicht das Kriterium eines "Ballungsraumes" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie erfüllt, waren bis zum 30.6.2007 in der ersten Stufe für das Stadtgebiet Lärmkarten für alle Straßen- bzw. Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelegung von mindestens 6 Mio. Kfz pro Jahr aufzustellen. Die zweite Stufe der Lärmkartierung erfasste 2012 weiterführend alle Straßen des Stadtgebietes mit einem durchschnittlichen jährlichen Verkehrsaufkommen von mindestens 3 Mio. Kfz. Folgende Straßen bzw. Abschnitte von Straßen wurden untersucht:
- Bundesautobahn 72
- B 93
- B 173 (Reichenbacher Straße)
- B 175 (Werdauer Straße)
- S 283 (Wildenfelser Straße)
- S 290 (Crimmitschauer Straße, Werdauer Straße bis Ludwig-Richter-Straße)
- S 291 (Marienthaler Straße, Karl-Keil-Straße, Steinpleiser Straße)
- K 6704 neu (Neuplanitzer Straße / Innere Zwickauer Straße)
- S 293 (Geinitzstraße / Lengenfelder Straße)
- K 6705 (Pölbitzer Straße)
- K 6708 (Leipziger Straße)
- Dr.-Friedrichs-Ring
- Humboldtstraße
- Kopernikusstraße
- Bahnhofstraße / Am Bahnhof
- Erzgebirgische Straße / Am Fuchsgraben
- Bürgerschachtstraße
- Innere Zwickauer Straße
- Planitzer Straße
- Am Hammerwald
- Cainsdorfer Straße
- Äußere Zwickauer Straße
- Äußere Schneeberger Straße / Bahnstraße
- Breithauptstraße
- Scheffelstraße
- Talstraße / Erlmühlenstraße
- Sternenstraße
- Olzmannstraße
- Gewerbestraße Am Graurock
- Crimmitschauer Straße
Alle nicht untersuchten Straßen bzw. Straßenabschnitte haben ein Verkehrsaufkommen von weniger als 3 Mio. Kfz. pro Jahr. In Einzelfällen wurden zur besseren Anschaulichkeit Straßen mit geringfügig geringerem Verkehrsaufkommen mitgeführt.
zuständig
UmweltbüroKontakt
Umweltbüro
Claudia Matthes
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- VWZ, Haus 3, Zimmer 330
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau - Öffnungszeiten
- Di
- 9-12 und 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 und 13-15 Uhr
- Telefonnummer
- 0375 83-3663
- Faxnummer
- 0375 83-3636
- E-Mail Adresse
- Umwelt@Zwickau.de*
Hier können die Ergebnisse eingesehen werden:
- Erläuterungsbericht (Stufe II) mit Anlagenverzeichnis / 18 Seiten (*.pdf, 6821 KB)
- Anlagen 2 und 3 (Übersichtskarte Zwickau; Rasterkarten 1 - 13 der Lärmindizes LDEN und LNight) / 68 Seiten (*.pdf, 26254 KB)
- Anlagen 3 (Rasterkarten 14 - 20 der Lärmindizes LDEN und LNight) / 35 Seiten (*.pdf, 25545 KB)
- Anlagen 3 bis 5 (Rasterkarten 21 - 31 der Lärmindizes LDEN und LNight; Gesamtzahlen) / 59 Seiten (*.pdf, 25351 KB)
Die Lärmkarten und der Bericht können auch während der Sprechzeiten eingesehen werden.
