Allgemeines zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt ("EU-Dienstleistungsrichtlinie") ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten und muss bis Ende 2009 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines Binnenmarktes ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.

Neben den Erleichterungen für jede einzelne Dienstleisterin und jeden einzelnen Dienstleister soll die Umsetzung der Richtlinie generell zu einer verstärkten technischen Unterstützung im Sinne von E-Government und damit zu mehr Serviceorientierung und mehr Effizienz bei den Behörden führen.

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Inhalte der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EUDLR)

Die Dienstleistungsrichtlinie enthält folgende Eckpunkte:

  • Abbau bürokratischer Hürden
    Sämtliche Verfahren und Formalitäten sollen so einfach wie möglich gestaltet werden.
  • Zentraler Ansprechpartner für alle Dienstleisterinnen und Dienstleister
    Der sogenannte "Einheitliche Ansprechpartner" dient als Vermittler zwischen den Dienstleisterinnen oder Dienstleistern und der zuständigen Behörde.
  • Elektronische Verfahrensabwicklung
    Alle Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung (beispielsweise Anmeldungen, Beantragung von Genehmigungen, Registrierung bei Berufsverbänden) sollen künftig elektronisch durchführbar sein. So wird gewährleistet, dass auch Antragsteller aus dem Ausland problemlos alle Verfahren aus der Ferne abwickeln können.
  • "Genehmigungsfiktion"
    Wenn die Behörde nach Eingang eines vollständigen Antrags nicht innerhalb einer festgesetzten Frist auf den Antrag reagiert, gilt dieser nach Ablauf der Frist automatisch als genehmigt. Damit ist für Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer eine rasche Erledigung ihrer Anliegen sichergestellt.
  • Verbraucherschutz
    Um mit der Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs auch die Verbraucherrechte zu stärken, dienen die "Einheitlichen Ansprechpartner" auch als Informationsstelle für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstleistungen, beispielsweise wenn diese sich über die Anforderungen für die Dienstleistungserbringung in Deutschland informieren möchten.
  • Verbesserte Verwaltungszusammenarbeit auf europäischer Ebene
    Zum Austausch von Informationen zwischen den öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten wird ein elektronisches Binnenmarktinformationssystem "IMI" ("Internal Market Information System") aufgebaut, das die Zusammenarbeit erleichtert (zum Beispiel können damit landessprachlich verfasste Urkunden leichter überprüft werden).

Nähere Informationen zu diesen und weiteren Themen finden Sie in folgenden Unterkapiteln: